Energieausweis für Bürogebäude in Augsburg
Energieausweis Bürogebäude Augsburg: gut 1,5 Mio. m² Bürofläche, zuletzt 5 % Leerstand
Energieausweis Bürogebäude Augsburg: Er ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt; ab 1. Januar 2027 auch bei Vertragsverlängerung, dann nur noch als Bedarfsausweis mit Klasse A bis G. Wir erstellen den Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR, ohne Termin vor Ort, 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.
Sie wollen Ihr Büro in Augsburg vermieten oder verkaufen und brauchen dafür einen belastbaren Ausweis, ohne Termin vor Ort und ohne Rätselraten bei den Unterlagen. Schicken Sie uns, was Sie haben. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen innerhalb eines Werktags, was fehlt und wo Sie es in Augsburg bekommen. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Kostenlos und unverbindlich. Vorhandene Unterlagen genügen für den Start.
So erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
gut 1,5 Mio. m²
Büroflächenbestand in Augsburg
Bericht Regionale Immobilienzentren Deutschland 2025/2026
5 %
Büroleerstand zuletzt
Bericht Regionale Immobilienzentren Deutschland 2025/2026; Flächenumsatz 2024: 35.000 m²
10 %
der Augsburger Gebäude an Fernwärme oder kleineren Wärmenetzen
Stadt Augsburg, Kommunale Wärmeplanung
Wie sieht der Markt für Bürogebäude in Augsburg aus?
Augsburg als drittgrößte bayerische Stadt hat eine starke Industrie- und Handwerkstradition und liegt strategisch günstig zwischen München und Stuttgart an der Autobahn A8. Der Businesspark entlang der A8 ist der wichtigste Gewerbestandort mit Büro- und Logistikimmobilien, die regelmäßig Energieausweise bei Vermarktung erfordern. Augsburgs historische Innenstadt mit vielen gemischt genutzten Gebäuden stellt einen relevanten Markt für Energieausweise bei Mischgebäuden dar.
Relevante Lagen für Bürogebäude in Augsburg sind unter anderem Innenstadt, Businesspark A8, Lechhausen, Pfersee, Oberhausen. Bei der Vorprüfung klären wir die Nutzung, die Gebäudetechnik und die vorhandenen Unterlagen Ihres konkreten Objekts.
Für den Vollzug des GModG ist vor Ort die Bauordnungsamt Augsburg zuständig. Der Ausweis selbst kommt von einem Ausstellungsberechtigten nach § 88 GModG, die Datenaufnahme läuft bei uns komplett telefonisch und per Unterlagen-Upload.
Ein Büromarkt, der neue Flächen und älteren Bestand auseinanderhält
Augsburg hat laut dem Bericht Regionale Immobilienzentren Deutschland 2025/2026 gut 1,5 Mio. m² Bürofläche. 2024 wurden 35.000 m² umgesetzt, der Leerstand lag zuletzt bei 5 %. Derselbe Bericht weist eine Spitzenmiete von 19 €/m² aus und führt ihren Anstieg auf das Angebot neuer und teurer Büroflächen zurück.
Diese neuen Flächen haben Namen: Der A³-Immobilienmarktreport 2023/24 nennt Weitblick 1.7 als 2021 fertiggestelltes Büroprojekt, den Innovationsbogen im Innovationspark als Büroflächenzugang 2024 und das Projekt Aurum am Hauptbahnhof, dazu weitere größere Projekte nahe Innenstadt und Hauptbahnhof sowie in Göggingen. Der A³-Report 2025/26 beschreibt für den Wirtschaftsraum Augsburg eine verhaltene Nachfrage und eine zunehmende Unterscheidung zwischen modernen, flexiblen, gut gelegenen Flächen und älteren Bestandsobjekten mit geringerer Wettbewerbsfähigkeit.
Für Sie als Eigentümer eines älteren Augsburger Bürohauses heißt das: Genau diese Unterscheidung macht der Energieausweis sichtbar, denn er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Der Bedarfsausweis zeigt, wo Hülle und Technik Energie kosten, und enthält Modernisierungsempfehlungen. Wer ihn vor dem Mietinteressenten liest, kann bei verhaltener Nachfrage erklären, was er verbessern will, statt sich im Vergleich mit Neubauflächen überraschen zu lassen.
Bis Ende 2026 ohne Klasse, ab 2027 mit Skala A bis G
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bis 31.12.2026 das heutige Recht: Ausweispflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 GModG). Nichtwohngebäude erhalten derzeit keine Effizienzklasse; der Ausweis nennt den Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom. Gerechnet wird nach DIN V 18599:2018-09.
Ab 01.01.2027 gibt es für Bürogebäude ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klasse A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude, gerechnet nach DIN/TS 18599:2025-10. Klasse A erreichen nur Nullemissionsgebäude. Neu ist auch der Anlass: Wer einen Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, muss dann ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig und muss nicht ausgetauscht werden.
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 Renovierungsanforderungen gegenüber dem Referenzgebäude, mit Ausnahmen. Ein vor dem 01.01.2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt dafür nach § 41 Satz 3 GModG nur als Nachweis, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis 31.12.2032 höchstens das 0,5-Fache und ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des auf dem Ausweis ausgewiesenen Endwerts der Effizienzskala beträgt. Sonst ist ein anderer Nachweis nötig, etwa ein neuer Ausweis.
Was kostet ein Energieausweis für Bürogebäude in Augsburg?
Ingenieurbüros verlangen für einen NWG-Bedarfsausweis üblicherweise 1.200 bis 3.000 EUR, und rechnen nach Aufwand ab. Die großen Online-Portale bieten Nichtwohngebäude gar nicht erst an, weil die Zonierung nach DIN V 18599 nicht in ein Formular passt.
Bei uns ist der Preis vorher bekannt. Und bevor Sie sich entscheiden, prüfe ich Ihr Objekt kostenlos: Sie bekommen eine Einordnung mit bestem und schlechtestem Fall und behalten sie, auch wenn Sie nicht beauftragen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenFestpreise, Endpreise nach § 19 UStG
Den Ausstellungstermin vereinbaren wir nach Prüfung der vollständigen Unterlagen. Zahlung per Rechnung.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Augsburg. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Beispiel zur Einordnung
Angenommener Fall: älteres Bürohaus in der Innenstadt vor der Neuvermietung
Ausgangslage
Angenommen, ein Eigentümer will Ende 2026 eine Etage in einem älteren, fernwärmeversorgten Bürohaus in der Augsburger Innenstadt neu vermieten. Das ist kein echter Kunde, sondern ein typischer Fall: Die eigenen Pläne sind lückenhaft, ein gültiger Ausweis liegt nicht vor, Lüftung und Kühlung wurden irgendwann nachgerüstet.
Befund
In der Vorprüfung klären wir innerhalb eines Werktags, welche Grundrisse fehlen, ob die Bauakte im Stadtarchiv oder beim Bauordnungsamt liegt und wie der Fernwärmeanschluss belegt wird. Für Lüftung und Kühlung genügen Typenschild-Fotos oder Datenblätter, Büro, Besprechung und Technik werden als eigene Zonen gerechnet.
Ergebnis
Mit vollständigen Unterlagen liegt der Bedarfsausweis 24 Stunden später vor, rechtzeitig vor der ersten Besichtigung und ohne Termin vor Ort. Welche Werte er zeigt, hängt vom konkreten Gebäude ab; dieses angenommene Beispiel nennt bewusst kein Ergebnis.
Veranschaulichendes Beispiel, keine bestätigte Kundenreferenz. Eine Einschätzung Ihres konkreten Gebäudes erhalten Sie in der kostenlosen Vorprüfung.
Welche Unterlagen braucht der Energieausweis für ein Bürogebäude in Augsburg?
Schicken Sie einfach alles, was Sie zum Gebäude haben. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht: Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, Sie müssen also nichts beim Energieversorger anfordern. Fehlt etwas, sage ich Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung genau, was noch gebraucht wird. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.
- Bauantrag oder Baugenehmigung In Augsburg liegen Bauakten bis einschließlich 2024 im Stadtarchiv, neuere digital beim Bauordnungsamt; Termin online buchen, Gebühr laut Stadt 35 Euro
- Grundrisse aller Geschosse mit Raumnutzung Büro, Besprechung, Serverraum, Kantine, Labor oder Lager einzeichnen, daraus bilden wir die Zonen
- Baubeschreibung Aufbau von Wänden, Dach und Fenstern; bei umgebauten Industriebauten auch die späteren Umbauten zum Büro
- Schnitte und Ansichten Für Geschosshöhen und Fassadenflächen, bei großen Glasanteilen besonders wichtig
- Fotos außen und innen Alle Fassadenseiten, Fenster, typische Büroräume und Technikräume; nach § 84 GModG genügen geeignete Bildaufnahmen, deshalb geht es ohne Termin vor Ort
- Heiztechnik-Unterlagen, falls vorhanden Typenschild-Fotos von Kessel oder Wärmepumpe; bei Fernwärme oder Wärmenetz Foto der Übergabestation oder Liefervertrag. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht
- Lüftungs- und Kälteanlagen, falls vorhanden Datenblatt oder Typenschild mit Angabe zur Wärmerückgewinnung; ohne Beleg setzen wir konservativ an
Unterlagen unvollständig?
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Schicken Sie, was Sie haben. In der kostenlosen Vorprüfung sage ich Ihnen, was wirklich fehlt und was sich aus Fotos rekonstruieren lässt.
Kostenlose Vorprüfung starten Unterlagen direkt per E-MailWo wird es bei Bürogebäude in Augsburg teuer?
Drei Punkte, die in der Vorprüfung regelmäßig auffallen. Wer sie vorher kennt, spart Zeit und meistens auch Geld.
Ein Bürogebäude mit Labor-, Technikums- oder Werkstattflächen, wie bei Forschungsnutzern im Innovationspark oder Labordienstleistern in Oberhausen denkbar, wird als reine Bürofläche gemeldet.
Folge: Die abweichende Nutzung und Lüftung der Sonderflächen fehlt in der Rechnung, der Ausweis bildet das Gebäude falsch ab und muss nachgearbeitet werden.
Lösung: Grundrisse mit eingetragener Raumnutzung schicken; wir legen in der kostenlosen Vorprüfung fest, welche Zonen getrennt gerechnet werden.
Lüftung oder Kühlung wurden nachgerüstet, aber nirgends dokumentiert.
Folge: Ohne Beleg werden die Anlagen konservativ angesetzt, eine vorhandene Wärmerückgewinnung zählt nicht und der Bedarf fällt schlechter aus als nötig.
Lösung: Typenschild-Fotos oder Datenblätter der Anlagen mitschicken, Wartungsunterlagen helfen zusätzlich.
Der Wärmeplan vom 18. Juni 2026 zeigt das Gebäude in einem voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet, also soll Fernwärme in den Ausweis.
Folge: Der Ausweis muss die heutige Versorgung abbilden; ein geplanter Anschluss ist laut Stadt keine Anschlusszusage und zählt nicht.
Lösung: Wir rechnen mit der Heizung, die heute läuft. Besteht bereits ein Anschluss an Fernwärme oder ein Wärmenetz, belegen Sie ihn mit einem Foto der Übergabestation oder dem Liefervertrag.
Fernwärme in der Innenstadt, Wärmeplan als Orientierung
Laut Stadt sind 10 % der Augsburger Gebäude an das Fernwärmenetz oder kleinere Wärmenetze angeschlossen. Die swa Netze nennen ein rund 209 km langes Wärmenetz und berichten, dass große Teile der Innenstadt bereits mit Fernwärme versorgt werden. Wer in der Innenstadt ein Bürohaus besitzt, sollte deshalb zuerst prüfen, ob es schon angeschlossen ist.
Der Stadtrat hat am 18. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen, ein strategisches Planungsinstrument bis 2040. Die Stadt betont, dass er eine Orientierungshilfe ist, keine verbindliche Vorgabe für einzelne Eigentümer und keine Anschlusszusage. Die Stadtwerke Augsburg betreiben das Fernwärmenetz und planen dessen Ausbau.
Im Bedarfsausweis zählt die Versorgung, die heute läuft. Ein bestehender Anschluss an Fernwärme oder ein Wärmenetz geht mit seinem Primärenergiefaktor nach Anlage 4 GModG in die Berechnung ein, ein nur geplanter Anschluss nicht. Ob Ihr Gebäude in einem voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet liegt, ist für Ihre nächste Heizungsentscheidung wichtig, für den Ausweis von heute aber nicht.
Bauakte: bis 2024 im Stadtarchiv, danach digital beim Bauordnungsamt
Fehlen Grundrisse oder Baubeschreibung, hilft die Bauakte. Untere Bauaufsichtsbehörde ist in Augsburg das städtische Bauordnungsamt. Historische Bauakten bis einschließlich 2024 sehen Sie im Stadtarchiv ein, neuere Bauakten und Bauanträge liegen digital beim Bauordnungsamt.
Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigentümer, Bauherren oder Bevollmächtigte. Den Termin buchen Sie online mit der Adresse der Immobilie, mitbringen müssen Sie einen gültigen Ausweis und einen aktuellen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht. Die Stadt nennt eine Einsichtsgebühr von 35 Euro.
Wird ein historisches Industrieareal umgebaut, wie laut Stadt das Gaswerkareal in Oberhausen zum Standort für Kultur- und Kreativwirtschaft, kann die alte Akte den Ursprungszustand zeigen statt der heutigen Nutzung. Deshalb gleichen wir Pläne mit Ihren Fotos ab. Schicken Sie uns zuerst, was Sie haben: Die Vorprüfung zeigt, ob der Archivtermin überhaupt nötig ist.
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
105 Bewertungen · 5 von 5 Sternen
5 von 5 Sternen
„Besten Dank für die schnelle Bearbeitung und bis ganz bald.“
Simon Schäfer · Schäfer Immobilien
Deutschland
5 von 5 Sternen
„Mit dem Service bin ich sehr zufrieden und empfehle Sie sehr gerne weiter!“
Heike Bödecker
Hannover
5 von 5 Sternen
„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“
Elyes Ben Brahim · Longhi Immo/Consult
Hannover
Wie läuft der Energieausweis für ein Bürogebäude in Augsburg ab?
Vorprüfung, Unterlagenprüfung und Ausstellung nach Vereinbarung.
Unterlagen einreichen
Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
Vorprüfung besprechen
Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Ausweis beauftragen
Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Was zählt beim Energieausweis für Bürogebäude fachlich?
- Fotos der Heiztechnik und der Typenschilder, per Handy aufgenommen
- Grundrisse oder Flächennachweis für Nettogrundfläche (NGF) je Nutzungszone
- Angabe der Betriebszeiten und Belegungsdichte (Personen/m²)
- Nachweis über Lüftungsanlage und Kühlung (falls vorhanden)
Warum stellen wir immer den Bedarfsausweis aus?
Für Bürogebäude erstellen wir grundsätzlich nur noch den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 EUR. Das GModG erlaubt ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr. Ein heute ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt grundsätzlich gültig. Banken verlangen bei Finanzierungen jedoch teilweise schon vor Ablauf einen aktuellen Ausweis; nach dem Systemwechsel kann deshalb je nach Finanzierer ein Bedarfsausweis nötig werden. Eine allgemeine Bankpflicht gibt es nicht. Für Bürogebäude passt der Bedarfsausweis ohnehin besser: Mieterwechsel, Belegungsdichte und Klimatisierung verzerren Verbrauchsdaten. Verbrauchsabrechnungen müssen Sie dafür nicht beschaffen.
Rechtsstand GModG
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz amtlich Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ein heute ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Einzelheiten in unserer Meldung GModG beschlossen und im GModG-Überblick.
Bürogebäude mit großen Glasfassaden, veralteten Klimaanlagen und hohen Heiz- und Kühllasten können einen hohen Primärenergiebedarf haben. Ab 2030 gelten für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude Grenzwerte im Verhältnis zum Referenzgebäude. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 liefert eine belastbare energetische Einordnung; ob § 40 GModG greift, muss einschließlich Ausnahmen gesondert geprüft werden.
Wo ist gewerbepass® für Bürogebäude in Augsburg und im Umkreis von 50 km tätig?
Wir betreuen Bürogebäude in Augsburg und der gesamten Region.
Kartendaten von OpenStreetMap.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Bürogebäude in Augsburg
Was kostet der Energieausweis für ein Bürogebäude in Augsburg?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet bei uns bundesweit 899 EUR Festpreis, auch in Augsburg. Vorab erhalten Sie die kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Einschätzung. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Welche Behörde ist in Augsburg für den Energieausweis zuständig?
Zuständig für den Vollzug des GModG in Augsburg ist die Bauordnungsamt Augsburg. Den Ausweis selbst stellt kein Amt aus, sondern ein Ausstellungsberechtigter nach § 88 GModG. Wir registrieren jeden Ausweis beim DIBt und liefern die amtliche Registriernummer mit. Bei gewerblichen Fragen ist die IHK Schwaben eine gute erste Anlaufstelle.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wo bekomme ich in Augsburg die Bauakte für mein Bürogebäude?
Bauakten bis einschließlich 2024 sehen Sie beim Stadtarchiv Augsburg ein, neuere Akten und Bauanträge liegen digital beim Bauordnungsamt. Einsicht gibt es nur mit berechtigtem Interesse, etwa als Eigentümer oder Bevollmächtigter, und nach online gebuchtem Termin unter Angabe der Immobilienadresse. Mitzubringen sind ein gültiger Ausweis und ein aktueller Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht, die Stadt nennt eine Gebühr von 35 Euro. Schicken Sie uns vorher, was Sie haben: Die Vorprüfung zeigt, ob der Gang zur Akte überhaupt nötig ist.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie wirkt sich ein Fernwärmeanschluss in Augsburg auf den Bedarfsausweis aus?
Ein bestehender Anschluss an Fernwärme oder ein Wärmenetz fließt mit dem Primärenergiefaktor nach Anlage 4 GModG in die Berechnung ein und kann den Primärenergiebedarf deutlich verändern. Laut Stadt sind 10 % der Augsburger Gebäude an Fernwärme oder kleinere Wärmenetze angeschlossen, große Teile der Innenstadt werden laut swa Netze bereits versorgt. Wir rechnen nur mit dem Anschluss, der heute besteht. Der Wärmeplan vom 18. Juni 2026 ist eine Orientierungshilfe und keine Anschlusszusage. Schicken Sie uns ein Foto der Übergabestation oder den Liefervertrag.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauche ich für einen verlängerten Büromietvertrag in Augsburg einen neuen Energieausweis?
Bis 31.12.2026 nein, ab 01.01.2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein eigener Anlass, dann müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Liegt noch ein gültiger Ausweis vor, reicht er; Ausweise gelten zehn Jahre ab Ausstellung. Fehlt er, kommt für Bürogebäude ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis mit Klasse A bis G infrage. Prüfen Sie deshalb jetzt, wann Ihre Augsburger Mietverträge auslaufen und wie lange Ihr Ausweis noch gilt.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Mein Bürogebäude im Augsburg Innovationspark hat auch Labor- oder Technikflächen, wie wird das gerechnet?
Labor-, Technik- und Büroflächen rechnen wir nach DIN V 18599 als getrennte Zonen mit eigener Nutzung und eigener Anlagentechnik. Der Augsburg Innovationspark hat laut Stadt seinen Schwerpunkt in Forschung und Entwicklung, etwa in Luft- und Raumfahrt, Leichtbau und Mechatronik; dort können Büros und Versuchsflächen im selben Gebäude liegen. Schicken Sie Grundrisse mit eingetragener Raumnutzung sowie Typenschild-Fotos oder Datenblätter der Lüftung. Ab 1. Januar 2027 gilt für die Zonierung die DIN/TS 18599:2025-10.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was kostet der Energieausweis für ein Augsburger Bürogebäude?
Der Bedarfsausweis für Ihr Bürogebäude kostet 899 EUR Festpreis, die Vorprüfung vorab ist kostenlos. Liegen im Haus auch Wohnungen mit erheblichem Flächenanteil und eigener Technik, sind bis 31.12.2026 in der Regel zwei Ausweise nötig: Beide stellen wir als Paket für 899 statt 1.298 EUR aus. Die Vorprüfung erhalten Sie innerhalb eines Werktags, den fertigen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, jeder Ausweis mit DIBt-Registriernummer und ohne Termin vor Ort.
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Brauche ich für jedes Stockwerk meines Bürogebäudes einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit (z.B. einen Büroturm). Einzelne Etagen oder Mietflächen benötigen keinen separaten Ausweis, solange sie Teil desselben thermischen Gebäudes sind.
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Mein Bürogebäude hat mehrere Mieter mit eigenen Stromzählern. Wie gehe ich vor?
Bei mehreren Mietern mit eigenem Direktstromvertrag können die jeweiligen Verbrauchsdaten beim zuständigen Netzbetreiber oder über den Energieversorger angefordert werden. Alternativ kann der Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeeigenschaften erstellt werden, ohne individuelle Mieterdaten zu benötigen. Wir klären in der kostenlosen Vorprüfung, welcher Weg bei Ihrem Objekt möglich und sinnvoll ist.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie lange dauert die Erstellung des Energieausweises für mein Bürogebäude?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel 24 Stunden. Wir informieren Sie vorab, welche Unterlagen konkret benötigt werden, damit keine Rückfragen entstehen.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Quellen dieser Seite
- dzhyp.de
- region-a3.com
- immobilienbrief-muenchen.de
- augsburg.de
- augsburg.de
- augsburg.de
- augsburg.de
- augsburg.de
- swa-netze.de
- augsburg.de
- augsburg.de
- augsburg.de
Recherchestand: 2026-10
Energieausweis nach Gebäudetyp in Augsburg
Jeder Gebäudetyp hat eigene Anforderungen an Zonierung, Nutzungsprofile und Unterlagen. Hier finden Sie die Details für Ihr Objekt in Augsburg:
Bürogebäude: Energieausweise in weiteren Städten
Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
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Energieausweis für Bürogebäude in Augsburg: Beginnen Sie mit der kostenlosen Vorprüfung.
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