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Energieausweis für Arztpraxen in Augsburg

Energieausweis Arztpraxis Augsburg: Bauakte bis 2024 im Stadtarchiv, Praxis als eigene Zone

Energieausweis Arztpraxis Augsburg: Wer Praxisräume verkauft, vermietet oder verpachtet, muss einen gültigen Ausweis vorlegen, ab 1. Januar 2027 auch bei Verlängerung des Mietvertrags. Fehlt er, gibt es für Nichtwohngebäude ab 2027 nur den Bedarfsausweis mit Klassen A bis G. Wir erstellen ihn für 899 EUR Festpreis aus Plänen und Fotos. Bauakten bis 2024 verwahrt das Stadtarchiv Augsburg.

Sie führen eine Praxis in Augsburg, vermieten Praxisflächen oder verkaufen ein Ärztehaus. Der Ausweis soll fertig sein, ohne dass eine Sprechstunde ausfällt. Genau dafür ist unser Ablauf gebaut: Sie schicken Pläne und Fotos. Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer von gewerbepass, prüft innerhalb eines Werktags kostenlos, ob alles vollständig ist und welcher Fall vorliegt: reine Praxis oder Haus mit Wohnungen. 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen haben Sie Ihren Bedarfsausweis, ohne Termin vor Ort, für 899 EUR Festpreis und mit DIBt-Registriernummer.

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Kostenlos und unverbindlich. Vorhandene Unterlagen genügen für den Start.

So erreichen Sie mich persönlich:

grosser@gewerbepass.de
0152 060 777 67 (auch WhatsApp)

Stephan Grosser

Gründer & Geschäftsführer

GModG-konform (Gebäudemodernisierungsgesetz)Amtlich registriert (DIBt)10 Jahre gültigVorprüfung kostenlosFestpreise ohne "ab"Stephan Grosser persönlich

78.000 m²

Areal des Medizincampus direkt beim Universitätsklinikum Augsburg

laut Wirtschaftsförderung der Stadt Augsburg, Lage Kriegshaber neben den Gewerbegebieten Kobelcenter Nord und Süd

rund 5.000 m²

Mietfläche des angekündigten Ärztezentrums am Technology Campus

Neubauprojekt im Augsburger Süden mit mehreren Fachrichtungen, Apotheke und Sanitätshaus, angekündigt 2026 (A³); noch kein bestehendes Gebäude

rund 10 %

der Augsburger Gebäude hängen an Fernwärme oder kleineren Wärmenetzen

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Augsburg; Wärmeplan vom Stadtrat beschlossen am 18.06.2026

Wie sieht der Markt für Arztpraxen in Augsburg aus?

Augsburg als drittgrößte bayerische Stadt hat eine starke Industrie- und Handwerkstradition und liegt strategisch günstig zwischen München und Stuttgart an der Autobahn A8. Der Businesspark entlang der A8 ist der wichtigste Gewerbestandort mit Büro- und Logistikimmobilien, die regelmäßig Energieausweise bei Vermarktung erfordern. Augsburgs historische Innenstadt mit vielen gemischt genutzten Gebäuden stellt einen relevanten Markt für Energieausweise bei Mischgebäuden dar.

Relevante Lagen für Arztpraxen in Augsburg sind unter anderem Innenstadt, Businesspark A8, Lechhausen, Pfersee, Oberhausen. Bei der Vorprüfung klären wir die Nutzung, die Gebäudetechnik und die vorhandenen Unterlagen Ihres konkreten Objekts.

Für den Vollzug des GModG ist vor Ort die Bauordnungsamt Augsburg zuständig. Der Ausweis selbst kommt von einem Ausstellungsberechtigten nach § 88 GModG, die Datenaufnahme läuft bei uns komplett telefonisch und per Unterlagen-Upload.

Energieausweis Arztpraxen Augsburg, Bedarfsausweis nach DIN V 18599, gewerbepass® DEUTSCHLAND, Tel. 0152 060 777 67

Wo entstehen in Augsburg Gesundheitsimmobilien, und woher kommt das Baujahr Ihrer Praxis?

Eine Statistik, in welchen Augsburger Stadtteilen die meisten Arztpraxen liegen, gibt es nicht. Belegt sind einzelne Gesundheitsstandorte. In Kriegshaber liegen die Gewerbegebiete Kobelcenter Nord und Süd in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum, direkt beim Klinikum nennt die Stadt einen Medizincampus auf 78.000 m². Im Sheridanpark in Pfersee führt die Wirtschaftsförderung die Gesundheitswirtschaft ausdrücklich als Unternehmensfeld.

Beide Lagen sind frühere Konversionsflächen. Das erzählt die Geschichte des Grundstücks, verrät aber nichts über das Baujahr Ihres Praxisgebäudes. Im Augsburger Süden wurde 2026 für den Technology Campus ein Ärztezentrum mit rund 5.000 m² Mietfläche angekündigt, als Neubau auf heutigen Parkplatzflächen. Für einen Neubau ist nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) immer ein Bedarfsausweis vorgesehen.

Liegt Ihre Praxis in einem Haus mit Wohnungen, gibt die städtische Statistik zu Gebäuden mit Wohnraum einen groben Rahmen. Von 39.863 solchen Gebäuden entstanden 13.269, also etwa ein Drittel, in den 1950er und 1960er Jahren, und zentrumsnahe Häuser sind älter als die in Randlagen. Eine Auswertung für Praxen gibt es nicht, und für Ihr Haus ersetzt die Statistik keine Unterlage. Das Baujahr nehmen wir aus Bauakte, Kaufvertrag oder Mietvertrag, nicht aus der Lage.

Wie kommen Sie in Augsburg an die Pläne Ihrer Praxisräume?

Fragen Sie zuerst Vermieter, Hausverwaltung oder Planungsbüro, oft liegen Grundrisse dort schon vor. Fehlen sie, hilft die Bauakte. Das Stadtarchiv Augsburg verwahrt historische Bauakten bis einschließlich 2024, die Einsicht findet im Stadtarchiv in der Straße Zur Kammgarnspinnerei 11 statt.

Den Termin buchen Sie über die Online-Terminreservierung der Stadt und geben dabei die Adresse der Immobilie an. Per E-Mail oder Telefon nimmt das Stadtarchiv keine Buchung an. Neuere Bauakten und Bauanträge liegen digital beim Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde. Für Akten aus einem laufenden Verfahren gibt es dort eine eigene Online-Reservierung.

Für Praxen ist die Bauakte besonders wertvoll, wenn Räume früher anders genutzt wurden. Genehmigte Nutzungsänderungen zeigen, welche Flächen heute beheizt und belüftet werden. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, gilt die Ausnahme vom Energieausweis nur noch bis 31.12.2026. Ab 1. Januar 2027 brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Ausweis.

Was kostet ein Energieausweis für Arztpraxen in Augsburg?

Ingenieurbüros verlangen für einen NWG-Bedarfsausweis üblicherweise 1.200 bis 3.000 EUR, und rechnen nach Aufwand ab. Die großen Online-Portale bieten Nichtwohngebäude gar nicht erst an, weil die Zonierung nach DIN V 18599 nicht in ein Formular passt.

Bei uns ist der Preis vorher bekannt. Und bevor Sie sich entscheiden, prüfe ich Ihr Objekt kostenlos: Sie bekommen eine Einordnung mit bestem und schlechtestem Fall und behalten sie, auch wenn Sie nicht beauftragen.

→ Kostenlose Vorprüfung starten

Festpreise, Endpreise nach § 19 UStG

Kostenlose Vorprüfung 0 EUR
Bedarfsausweis Arztpraxen 899 EUR
Mischgebäude (2 Ausweise) 899 EUR

Den Ausstellungstermin vereinbaren wir nach Prüfung der vollständigen Unterlagen. Zahlung per Rechnung.

Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Augsburg. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Vergleich der Rechtslage für den Energieausweis bis 31. Dezember 2026 und ab 1. Januar 2027
Thema Bis 31. Dezember 2026 Ab 1. Januar 2027
Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG).
Effizienzklassen für Nichtwohngebäude Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG).
Anlässe für die Vorlage Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung).
Ausnahmen Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG).
Mischgebäude Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung).
Gültigkeit bestehender Ausweise 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG).

Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.

Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).

Beispiel zur Einordnung

Angenommener Fall, kein echter Kunde: Praxisetage in Kriegshaber mit unvollständigen Plänen

Ausgangslage

Angenommen, eine Eigentümerin will eine Praxisetage in einem Gewerbegebäude nahe der Uniklinik Anfang 2027 neu vermieten. Einen gültigen Energieausweis gibt es nicht, nur einen älteren Grundriss. Die spätere Aufteilung in Behandlungsräume und das eingebaute Lüftungsgerät sind darin nicht eingezeichnet.

Befund

In der Vorprüfung innerhalb eines Werktags würden wir die Lücken benennen: aktuelle Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und das Baujahr. Je nach Jahrgang liegt die Bauakte im Stadtarchiv Augsburg, Termin über die Online-Terminreservierung mit der Objektadresse, oder digital beim Bauordnungsamt. Parallel schickt die Eigentümerin Fotos von Fassade, Räumen, Heizung und Lüftungsgerät.

Ergebnis

Zusagen lässt sich in diesem angenommenen Fall der Ablauf, kein Ergebnis. Sind die Unterlagen vollständig, liegt der Bedarfsausweis 24 Stunden später vor, ohne Termin vor Ort. Wird er erst 2027 erstellt, gilt das neue Recht mit Effizienzklasse A bis G.

Veranschaulichendes Beispiel, keine bestätigte Kundenreferenz. Eine Einschätzung Ihres konkreten Gebäudes erhalten Sie in der kostenlosen Vorprüfung.

Welche Unterlagen braucht der Energieausweis für eine Arztpraxis in Augsburg?

Schicken Sie einfach alles, was Sie zum Gebäude haben. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht: Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, Sie müssen also nichts beim Energieversorger anfordern. Fehlt etwas, sage ich Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung genau, was noch gebraucht wird. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.

  • Bauantrag oder Baugenehmigung des Gebäudes, bei Praxen auch zu einer späteren Nutzungsänderung In Augsburg liegen Bauakten bis 2024 im Stadtarchiv, Termin nur über die Online-Terminreservierung der Stadt mit der Adresse der Immobilie; neuere Akten liegen digital beim Bauordnungsamt
  • Grundrisse aller Geschosse mit der Raumnutzung der Praxis Behandlung, Wartebereich, Anmeldung, Nebenräume; bei Ärztehäusern auch Wohnungen und andere Mieter, denn der Ausweis gilt für das ganze Gebäude
  • Baubeschreibung Wandaufbau, Dach, Fenster und Angaben zu späteren Sanierungen, soweit vorhanden
  • Schnitte und Ansichten zeigen Geschosshöhen und die beheizte Gebäudehülle
  • Fotos außen und innen alle Fassadenseiten, Fenster, Dach und Praxisräume; so geht es ohne Termin vor Ort
  • Heiztechnik-Unterlagen, falls vorhanden Fernwärme-Übergabestation (swa oder anderes Wärmenetz), Kessel oder Wärmepumpe mit Foto vom Typenschild; Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht
  • Angaben zu Lüftung und Kühlung der Praxis, falls vorhanden Typenschild des Lüftungs- oder Klimageräts und welche Räume es versorgt; Medizingeräte nur benennen, sie zählen nicht zur Gebäudetechnik

Unterlagen unvollständig?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Schicken Sie, was Sie haben. In der kostenlosen Vorprüfung sage ich Ihnen, was wirklich fehlt und was sich aus Fotos rekonstruieren lässt.

Kostenlose Vorprüfung starten Unterlagen direkt per E-Mail

Wo wird es bei Arztpraxen in Augsburg teuer?

Drei Punkte, die in der Vorprüfung regelmäßig auffallen. Wer sie vorher kennt, spart Zeit und meistens auch Geld.

Die Praxis in einem Wohn- und Geschäftshaus wird für sich allein betrachtet

Folge: Der Ausweis gilt für das Gebäude, nicht für den Mietvertrag. Bis 31.12.2026 entscheidet der Nichtwohnanteil über zwei getrennte Ausweise, ab 1. Januar 2027 gibt es einen Bedarfsausweis mit Zonen für das ganze Haus. Wer nur die Praxisräume rechnen lässt, hat womöglich den falschen Ausweis.

Lösung: In der kostenlosen Vorprüfung klären wir Flächen und Technik des ganzen Hauses. Bis Ende 2026 erstellen wir beide Ausweise als Paket für 899 EUR.

Praxislüftung und Medizintechnik werden verwechselt

Folge: Fehlt ein fest eingebautes Lüftungsgerät für Behandlungs- oder Eingriffsräume, fehlt Gebäudetechnik in der Bilanz. Werden Röntgengerät oder Sterilisator mitgerechnet, landet Geräteenergie im Gebäudewert.

Lösung: Schicken Sie Fotos der Typenschilder von Lüftung und Klima und benennen Sie Medizingeräte nur. Wir ordnen ausschließlich die feste Gebäudetechnik den Zonen zu.

Die Pläne zeigen noch die frühere Nutzung der Räume

Folge: Wurden Räume später zur Praxis umgebaut, stimmen beheizte Flächen und Raumnutzung im alten Grundriss nicht mehr. Die Berechnung wäre dann angreifbar.

Lösung: Genehmigte Nutzungsänderungen aus der Augsburger Bauakte holen, je nach Jahrgang beim Stadtarchiv oder beim Bauordnungsamt, und mit aktuellen Innenfotos abgleichen.

Fernwärme, Wärmeplan und Praxislüftung: was fließt in Ihre Berechnung ein?

Die Stadtwerke Augsburg betreiben ein rund 226 km langes Fernwärmenetz und planen bis 2029 weitere 30 km. Laut städtischer Wärmeplanung sind rund 10 % der Gebäude an das bestehende Fernwärmenetz oder an kleinere Wärmenetze angeschlossen. Ob Ihre Praxis an das swa-Netz anschließbar ist, zeigt die Ausbaukarte der Stadtwerke für die konkrete Adresse.

Den kommunalen Wärmeplan hat der Stadtrat am 18. Juni 2026 beschlossen. Er bietet eine Orientierung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis 2040 und gibt Hinweise auf mögliche Wärmenetzgebiete. Verbindliche Vorgaben für Eigentümer setzt er laut Stadt nicht. Für den Bedarfsausweis zählt deshalb die Heizung, die heute tatsächlich im Haus arbeitet, also Fernwärme-Übergabestation, Kessel oder Wärmepumpe. Ein Foto vom Typenschild reicht uns meist.

Praxisspezifisch ist die Lüftung. Der Bedarfsausweis bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung des Gebäudes. Ultraschall, Röntgengerät oder Sterilisator gehören als Geräte nicht dazu. Eine fest eingebaute Lüftungs- oder Klimaanlage für Behandlungs- oder Eingriffsräume gehört dagegen hinein. Deshalb fragen wir in der Vorprüfung gezielt danach.

Was gilt für Ihre Praxis bis 31.12.2026 und was ab 1. Januar 2027?

Bis 31.12.2026 dürfen Nichtwohngebäude noch einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis haben, eine Effizienzklasse gibt es für sie nicht. Wir erstellen ausschließlich den Bedarfsausweis, weil er das Gebäude bewertet und nicht Nutzerverhalten oder Leerstand. Ab 1. Januar 2027 gilt das neue Ausweisrecht. Fehlt dann ein gültiger Ausweis, gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen von A bis G und gerechnet nach DIN/TS 18599:2025-10.

Neu ist ab 2027 auch der Anlass. Nach § 80 GModG müssen Sie den Ausweis dann schon bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags vorlegen, nicht erst bei Verkauf oder Neuvermietung. Wird er bei Verkauf oder Vermietung nicht vorgelegt oder nach Vertragsschluss nicht übergeben, drohen nach § 108 GModG bis zu 10.000 EUR Bußgeld. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, auch ohne Klasse.

Liegt Ihre Praxis in einem Haus mit Wohnungen, werden bis 31.12.2026 zwei Ausweise ausgestellt. Das gilt, wenn der Nichtwohnanteil mehr als 10 % der Nutzfläche ausmacht und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Beide Ausweise erstellen wir als Paket für 899 EUR statt 1.298 EUR. Ab 1. Januar 2027 bekommt das ganze Haus einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen, so wie ein Nichtwohngebäude.

Die Klasse selbst löst keine Sanierung aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen. Es gibt Ausnahmen und Erfüllungsfiktionen, zu denen unter anderem die Versorgung mit Fernwärme gehört. Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt nach § 41 GModG nur unter einer Bedingung als Nachweis: Sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf darf bis 31.12.2032 höchstens das 0,5-Fache und ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Effizienzskala auf dem Ausweis betragen. Sonst braucht es einen anderen Nachweis.

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

105 Bewertungen · 5 von 5 Sternen

5 von 5 Sternen

„Besten Dank für die schnelle Bearbeitung und bis ganz bald.“

Simon Schäfer · Schäfer Immobilien

Deutschland

5 von 5 Sternen

„Mit dem Service bin ich sehr zufrieden und empfehle Sie sehr gerne weiter!“

Heike Bödecker

Hannover

5 von 5 Sternen

„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“

Elyes Ben Brahim · Longhi Immo/Consult

Hannover

Wie läuft der Energieausweis für eine Arztpraxis in Augsburg ab?

Vorprüfung, Unterlagenprüfung und Ausstellung nach Vereinbarung.

1

Unterlagen einreichen

Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.

2

Vorprüfung besprechen

Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

3

Ausweis beauftragen

Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.

Was zählt beim Energieausweis für Arztpraxen fachlich?

  • Vorhandene Unterlagen und Fotos zur Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassertechnik
  • Grundriss oder Flächenangabe mit Aufteilung in Behandlungsräume, Wartebereich, Verwaltung und Nebenräume
  • Angaben zur Lüftungsanlage (zentral oder dezentral) und zu medizinischen Sondernutzungen (z.B. Röntgenraum, Sterilisationsbereich)
  • Informationen zur Warmwasserversorgung (zentral oder dezentral, Boiler, Durchlauferhitzer)

Warum stellen wir immer den Bedarfsausweis aus?

Auch für Praxisgebäude gilt bei uns: nur noch der Bedarfsausweis nach DIN V 18599, zum Festpreis von 899 EUR. Bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ist ab dem 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Gerade für Arzt- und Zahnarztpraxen ist er auch fachlich die bessere Wahl: Röntgen, Sterilisation und Druckluftsysteme verfälschen jeden Verbrauchskennwert, weil sie Prozessenergie sind und nicht Gebäudeenergie. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf allein auf Basis der Gebäudeeigenschaften und Nutzungszeiten. Ihre Abrechnungen nehmen wir gern ergänzend als Realitätscheck.

Rechtsstand GModG

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz amtlich Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ein heute ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Einzelheiten in unserer Meldung GModG beschlossen und im GModG-Überblick.

Arztpraxen liegen häufig in älteren Wohn- und Geschäftshäusern mit schwacher Gebäudehülle, brauchen aber wegen der Hygieneauflagen hohe Luftwechselraten und durchgehend verfügbares Warmwasser. Röntgen, Sterilisation und Druckluft sind Prozessenergie und fließen nicht direkt in den Bedarfsausweis ein, wohl aber die feste Gebäudetechnik, die sie versorgt. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 bewertet Heizung, Lüftung und Warmwasser unabhängig von der Medizintechnik und zeigt, wo Dämmung oder Lüftungswärmerückgewinnung den größten Effekt bringen.

Wo ist gewerbepass® für Arztpraxen in Augsburg und im Umkreis von 50 km tätig?

Wir betreuen Arztpraxen in Augsburg und der gesamten Region.

Digitale Bearbeitung bei ausreichenden Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen
Zuständig vor Ort: Bauordnungsamt Augsburg
Gewerbliche Fragen: IHK Schwaben

Kartendaten von OpenStreetMap.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Arztpraxen in Augsburg

Was kostet der Energieausweis für eine Arztpraxis in Augsburg?

Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet bei uns bundesweit 899 EUR Festpreis, auch in Augsburg. Vorab erhalten Sie die kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Einschätzung. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Welche Behörde ist in Augsburg für den Energieausweis zuständig?

Zuständig für den Vollzug des GModG in Augsburg ist die Bauordnungsamt Augsburg. Den Ausweis selbst stellt kein Amt aus, sondern ein Ausstellungsberechtigter nach § 88 GModG. Wir registrieren jeden Ausweis beim DIBt und liefern die amtliche Registriernummer mit. Bei gewerblichen Fragen ist die IHK Schwaben eine gute erste Anlaufstelle.

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Wo bekomme ich in Augsburg die Bauakte für meine Praxisräume?

Bauakten bis einschließlich 2024 verwahrt das Stadtarchiv Augsburg, neuere Akten und Bauanträge liegen digital beim Bauordnungsamt. Die Einsicht im Stadtarchiv in der Straße Zur Kammgarnspinnerei 11 buchen Sie ausschließlich über die Online-Terminreservierung der Stadt mit der Adresse der Immobilie. Per E-Mail oder Telefon geht das nicht. Fragen Sie vorher Vermieter oder Hausverwaltung, oft liegen Grundrisse dort bereits vor.

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Brauche ich ab 2027 einen Energieausweis, wenn ich den Mietvertrag für meine Augsburger Praxisfläche nur verlängere?

Ja, ab 1. Januar 2027 ist auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein Anlass, bei dem ein gültiger Ausweis vorzulegen ist. Bis 31.12.2026 gilt die Pflicht nur bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing. Liegt ein gültiger Ausweis vor, reicht er. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Fehlt er, gibt es für Nichtwohngebäude ab 2027 nur noch den Bedarfsausweis.

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Ändert der Augsburger Wärmeplan etwas am Energieausweis meiner Praxis?

Nein, der am 18. Juni 2026 beschlossene Wärmeplan setzt laut Stadt keine verbindlichen Vorgaben für Eigentümer und fließt nicht in die Berechnung ein. Er ist eine Orientierung für die Wärmeversorgung bis 2040 mit Hinweisen auf mögliche Wärmenetzgebiete. Für den Bedarfsausweis zählt die Heizung, die heute im Haus arbeitet. Ob Ihre Adresse an das Fernwärmenetz der swa angeschlossen werden kann, zeigt die Ausbaukarte der Stadtwerke.

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Was gilt für eine Praxis in einem Augsburger Wohn- und Geschäftshaus?

Der Ausweis gilt für das ganze Haus, nicht nur für Ihre Praxisräume: bis 31.12.2026 bei erheblichem Praxisanteil als zwei getrennte Ausweise, ab 1. Januar 2027 als ein Bedarfsausweis mit Zonen. Getrennt wird bis Ende 2026, wenn die Nichtwohnflächen mehr als 10 % der Nutzfläche ausmachen und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Beide Ausweise erstellen wir als Paket für 899 EUR statt 1.298 EUR. Ob Ihr Haus getrennt wird, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung.

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Muss für den Energieausweis jemand in meine Augsburger Praxis kommen?

Nein, wir erstellen Ihren Bedarfsausweis ohne Termin vor Ort, und Ihr Praxisbetrieb läuft normal weiter. Sie schicken Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung und Fotos von außen und innen, dazu die Typenschilder von Heizung und Lüftung. Fehlen Pläne, hilft die Bauakte aus Stadtarchiv oder Bauordnungsamt. In der kostenlosen Vorprüfung innerhalb eines Werktags sagen wir Ihnen, ob noch etwas fehlt. 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen haben Sie den Ausweis mit DIBt-Registriernummer.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was kostet der Energieausweis für eine Arztpraxis in Augsburg?

Der Bedarfsausweis für Ihre Praxis kostet 899 EUR Festpreis, die Vorprüfung innerhalb eines Werktags ist kostenlos. Für ein Wohn- und Geschäftshaus erstellen wir bis 31.12.2026 beide nötigen Ausweise als Paket für ebenfalls 899 EUR statt 1.298 EUR. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht, nur Pläne und Fotos. Fehlen Pläne, finden Sie Bauakten bis 2024 im Stadtarchiv Augsburg und neuere digital beim Bauordnungsamt.

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Muss ein Augsburger Ärztehaus den Energieausweis aushängen?

Ja, wenn das Haus starken Publikumsverkehr hat und ein Energieausweis vorliegt. Bis 31.12.2026 gilt das nur bei mehr als 500 m² Nutzfläche, ab 1. Januar 2027 ohne Flächengrenze. Dann hängt der Nutzer aus, der Eigentümer übergibt ihm den Ausweis oder eine Kopie, und die Modernisierungsempfehlungen müssen nicht mit aushängen. Für einen fehlenden Aushang sieht § 108 GModG keinen Bußgeldtatbestand vor. Die Pflicht zum Aushang besteht trotzdem.

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Benötige ich als Praxisinhaber einen Energieausweis, wenn ich das Gebäude selbst besitze?

Bei Verkauf oder Neuvermietung des Gebäudes ist der Energieausweis nach § 80 GModG gesetzlich vorgeschrieben. Für den laufenden Betrieb in eigenem Gebäude ohne geplanten Eigentümerwechsel besteht keine unmittelbare Vorlagepflicht. Dennoch ist es sinnvoll, den Ausweis frühzeitig zu erstellen, etwa um den energetischen Zustand zu kennen und für die ab 2027 geltende Rechtslage gerüstet zu sein.

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Meine Praxis ist in einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus. Bin ich für den Ausweis zuständig?

Als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht für den Energieausweis verantwortlich, das ist Sache des Eigentümers. Beim Kauf einer Praxiseinheit im Teileigentum (Eigentumswohnung für gewerbliche Nutzung) gilt: Der Ausweis für das gesamte Gebäude liegt beim Eigentümergemeinschaft-Verwalter, für eine einzelne Einheit kann ein separater Ausweis erstellt werden.

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Unser Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hat mehrere Standorte. Wie gehen wir vor?

Jeder Standort in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Energieausweis. Bei mehreren Objekten empfehlen wir, alle Standorte gemeinsam zu beauftragen, so können wir einheitliche Unterlagenlisten erstellen und den Prozess für Ihre Verwaltung vereinfachen. Auf Anfrage sind Staffelpreise für mehrere Objekte möglich.

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Energieausweis für Arztpraxen in Augsburg: Beginnen Sie mit der kostenlosen Vorprüfung.

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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