Energieausweis für Bürogebäude in Nürnberg
Energieausweis für bestehende Bürogebäude in Nürnberg
Für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines bestehenden Nürnberger Bürogebäudes ist grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen; liegt bereits ein gültiger Ausweis vor, ist keine Neuausstellung nötig. Kleine Gebäude sind nach § 79 Absatz 4 GModG ausgenommen; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Angeboten wird ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für 899 EUR, nach kostenloser Vorprüfung.
Aus vorhandenen Plänen, Angaben zur Gebäudehülle und Unterlagen zu Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung entsteht die Datengrundlage für die Berechnung. Fehlen Baupläne, kann das Nürnberger Bauarchiv ein sinnvoller nächster Schritt sein.
Kostenlos und unverbindlich. Vorhandene Unterlagen genügen für den Start.
So erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
899 EUR
Bedarfsausweis nach DIN V 18599
Festpreis, bis zu 4 Nutzungszonen
0 EUR
Vorprüfung der vorhandenen Unterlagen
Fehlende Angaben und Umfang vorab klären
35 EUR
Bereitstellungsgebühr des Bauarchivs
laut Stadt seit 1. Juli 2026; Ablichtungen zusätzlich
Wie sieht der Markt für Bürogebäude in Nürnberg aus?
Für einen Energieausweis zählt beim bestehenden Nürnberger Bürogebäude der konkrete Bau- und Technikstand. Maßgeblich sind vorhandene Flächen, Nutzungszonen, Bauteile und Anlagen, nicht pauschale Aussagen zum örtlichen Immobilienmarkt.
Fehlen Genehmigungen oder Baupläne in der eigenen Objektakte, kann das Bauarchiv der Bauordnungsbehörde Nürnberg weiterhelfen. Es verwaltet nach eigener Angabe mit wenigen Ausnahmen Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude im Stadtgebiet; die Verfügbarkeit der konkreten Akte sollte über die vorgeschriebene Terminreservierung geklärt werden.
Fehlende Pläne: zuerst den eigenen Bestand prüfen
Baugenehmigung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung und Nachweise über spätere Umbauten sollten zuerst aus der eigenen Objektakte zusammengestellt werden. Für den Bedarfsausweis kommen Unterlagen zur Gebäudehülle sowie zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung hinzu. Verbrauchsabrechnungen werden für dieses Angebot nicht benötigt.
Sind Genehmigungen oder Baupläne nicht mehr vorhanden, bietet das Bauarchiv der Stadt Nürnberg einen möglichen Unterlagenzugang. Nach Auskunft der Stadt werden dort mit wenigen Ausnahmen erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude im Stadtgebiet verwaltet. Ob die Akte des konkreten Objekts vorliegt, wird im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung geprüft.
So bereiten Sie die Bauarchiveinsicht in Nürnberg vor
Für die persönliche Einsicht verlangt die Stadt eine vorherige Buchung über ihr elektronisches Terminreservierungssystem. Im Bemerkungsfeld sind die genaue Adresse beziehungsweise der Gebäudeteil und die gewünschten Baupläne, Genehmigungs- oder Statikunterlagen zu nennen; außerdem werden vollständige Kontaktdaten verlangt.
Zur Einsicht sind Eigentumsnachweis und gegebenenfalls Vollmacht vorzulegen. Als Eigentumsnachweis nennt die Stadt einen aktuellen Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder Kaufvertrag; eine Vollmacht darf nicht älter als ein Jahr sein. Hinzu kommt das Kostenübernahmeformular. Mikroverfilmte Statikunterlagen können laut Stadt nicht eingesehen werden.
Was kostet ein Energieausweis für Bürogebäude in Nürnberg?
Der Bedarfsausweis für das Bürogebäude kostet 899 EUR als Endpreis nach § 19 UStG und umfasst bis zu vier Nutzungszonen. Die kostenlose Vorprüfung zeigt, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen, welche Angaben fehlen und ob der Objektumfang zum angebotenen Festpreis passt.
Bei uns ist der Preis vorher bekannt. Und bevor Sie sich entscheiden, prüfe ich Ihr Objekt kostenlos: Sie bekommen eine Einordnung mit bestem und schlechtestem Fall und behalten sie, auch wenn Sie nicht beauftragen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenFestpreise, Endpreise nach § 19 UStG
Den Ausstellungstermin vereinbaren wir nach Prüfung der vollständigen Unterlagen. Zahlung per Rechnung.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Nürnberg. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Hypothetisches Beispiel
Wenn im Bürobestand nur ein alter Grundriss vorhanden ist
Ausgangslage
Angenommen, für ein bestehendes Nürnberger Bürogebäude liegt ein Grundriss vor, aber Schnitte, Angaben zu Umbauten und Unterlagen zur Lüftungsanlage fehlen.
Befund
In der Vorprüfung wird getrennt, was sich aus dem vorhandenen Plan und aktuellen Fotos erfassen lässt und welche Angaben zur Gebäudehülle, Zonierung oder Anlagentechnik noch konkret benötigt werden.
Ergebnis
Nur wenn genehmigte Pläne oder frühere Bauunterlagen für die offenen Punkte wichtig sind, wird die Bauarchiveinsicht vorbereitet. In der Terminbuchung werden dann Objektadresse und gewünschte Unterlagen genau benannt.
Dieses Beispiel erläutert den möglichen Ablauf und ist kein eigener Kundenfall.
Welche Unterlagen braucht der Energieausweis für ein Bürogebäude in Nürnberg?
Schicken Sie einfach alles, was Sie zum Gebäude haben. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht: Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, Sie müssen also nichts beim Energieversorger anfordern. Fehlt etwas, sage ich Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung genau, was noch gebraucht wird. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.
- Vorhandene Baugenehmigung, Baubeschreibung und Unterlagen zu Umbauten Eigene Objektunterlagen sind der erste Ausgangspunkt
- Grundrisse aller Geschosse sowie Schnitte und Ansichten Mit Maßen und erkennbaren beheizten, gekühlten oder unbeheizten Bereichen
- Nettogrundflächen und tatsächliche Nutzungen der Räume Zum Beispiel Einzelbüro, Großraumbüro, Besprechung oder Nebenfläche
- Angaben zu Außenwänden, Dach, Boden, Fenstern und Verglasung Baujahr und dokumentierte Sanierungen ergänzen
- Unterlagen zu Heizung und Warmwasserbereitung Wärmeerzeuger, Energieträger, Baujahr und Verteilung
- Unterlagen zu Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung Vorhandene Anlagen und die versorgten Bereiche zuordnen
- Aktuelle Fotos von Gebäude, Technik und relevanten Bauteilen Sie unterstützen die Einordnung fehlender Angaben
Unterlagen unvollständig?
Senden Sie zuerst die Unterlagen, die tatsächlich vorhanden sind. In der kostenlosen Vorprüfung wird konkret benannt, welche Angaben noch fehlen und ob aktuelle Fotos genügen oder gezielt Bauunterlagen beschafft werden sollten.
Kostenlose Vorprüfung starten Unterlagen direkt per E-MailWo wird es bei Bürogebäude in Nürnberg teuer?
Diese drei Punkte sollten vor der Berechnung geklärt werden, damit Pläne, tatsächliche Nutzung und Anlagentechnik zusammenpassen.
Pläne und heutiger Zustand stimmen nicht überein
Folge: Umbauten oder geänderte Nutzungen können zu falschen Flächen- und Zonenansätzen führen.
Lösung: Grundrisse mit dem aktuellen Bestand abgleichen und Änderungen durch Fotos oder vorhandene Umbauunterlagen kenntlich machen.
Kühlung, Lüftung oder Beleuchtung fehlen in der Datensammlung
Folge: Für das Bürogebäude bleibt ein wesentlicher Teil der technischen Bewertung offen.
Lösung: Anlagentyp, Baujahr, versorgte Bereiche und verfügbare technische Unterlagen gemeinsam übermitteln.
Das Bauarchiv wird pauschal statt gezielt angefragt
Folge: Die Stadt kann die gewünschten Unterlagen nicht eindeutig zuordnen oder die Verfügbarkeit vorab prüfen.
Lösung: Adresse beziehungsweise Gebäudeteil sowie gewünschte Baupläne, Genehmigungs- und gegebenenfalls Statikunterlagen im Bemerkungsfeld einzeln nennen.
Beim Bürogebäude entscheidet die tatsächliche Nutzung über die Zonierung
Ein Bürogebäude kann Einzel- und Großraumbüros, Besprechungsräume und technisch anders behandelte Bereiche enthalten. Für den Bedarfsausweis werden deshalb nicht nur Flächen, sondern auch Nutzungen und Konditionierung erfasst. Das aktuelle Gesetz nennt bei Nichtwohngebäuden Gebäudezonen mit ihrer jeweiligen Nettogrundfläche und weist den Energiebedarf unter anderem für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung aus.
Praktisch heißt das: Raumlisten oder gut lesbare Grundrisse sollten erkennen lassen, welche Bereiche beheizt, gekühlt oder mechanisch belüftet werden. Änderungen an Nutzung, Fenstern, Dämmung oder Anlagentechnik gehören mit Datum und vorhandenem Nachweis in die Unterlagensammlung.
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
105 Bewertungen · 5 von 5 Sternen
5 von 5 Sternen
„Besten Dank für die schnelle Bearbeitung und bis ganz bald.“
Simon Schäfer · Schäfer Immobilien
Deutschland
5 von 5 Sternen
„Mit dem Service bin ich sehr zufrieden und empfehle Sie sehr gerne weiter!“
Heike Bödecker
Hannover
5 von 5 Sternen
„Die Unterlagen sind vollständig bei mir eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung.“
Elyes Ben Brahim · Longhi Immo/Consult
Hannover
Wie läuft der Energieausweis für ein Bürogebäude in Nürnberg ab?
Vorprüfung, Unterlagenprüfung und Ausstellung nach Vereinbarung.
Vorhandene Unterlagen senden
Übermitteln Sie Pläne, Angaben zur Nutzung und Anlagentechnik sowie aktuelle Fotos. Verbrauchsabrechnungen sind nicht erforderlich.
Kostenlose Vorprüfung
Stephan Grosser prüft die Datengrundlage, benennt fehlende Angaben und klärt, ob eine gezielte Anfrage beim Nürnberger Bauarchiv sinnvoll ist.
Bedarfsausweis erstellen lassen
Nach Klärung des Umfangs erstellt der ausstellungsberechtigte Partner den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 und registriert ihn.
Was zählt beim Energieausweis für Bürogebäude fachlich?
- Nettogrundflächen und tatsächliche Nutzungen je Gebäudebereich erfassen; bei unterschiedlichen Nutzungen die erforderlichen Zonen abgrenzen.
- Bauteile der thermischen Hülle anhand von Plänen, Baubeschreibung, Sanierungsnachweisen und aktuellen Fotos einordnen.
- Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung mit den jeweils versorgten Bereichen dokumentieren.
- Pläne mit dem heutigen Zustand abgleichen, insbesondere nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder Anlagentausch.
Warum stellen wir immer den Bedarfsausweis aus?
Gewerbepass bietet für Nichtwohngebäude ausschließlich den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 an. Er bewertet Gebäudehülle, Nutzung und Anlagentechnik rechnerisch; Verbrauchsabrechnungen sind dafür keine benötigten Unterlagen. Das bedeutet nicht, dass das Gesetz in jedem Bestandsfall eine Neuausstellung verlangt: Ein vorhandener gültiger Energieausweis kann weiterhin die gesetzliche Vorlagepflicht erfüllen. Die kostenlose Vorprüfung klärt Unterlagen und Umfang, Stephan Grosser prüft vor, der ausstellungsberechtigte Partner erstellt und registriert den Ausweis.
Rechtsstand GModG
Nach §§ 79 und 80 GModG ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing grundsätzlich ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt; der vorhandene Ausweis ist im vorgesehenen Zeitpunkt vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Die Gültigkeitsdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre. Kleine Gebäude sind nach § 79 Absatz 4 GModG ausgenommen; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Einzelheiten in unserer Meldung GModG beschlossen und im GModG-Überblick.
Für die Vorbereitung dieses Bestandsausweises sind der aktuelle Gebäudezustand und das derzeit geltende GModG maßgeblich. Künftige europäische oder nationale Vorgaben werden hier nicht als heutige Pflicht dargestellt.
Wo ist gewerbepass® für Bürogebäude in Nürnberg und im Umkreis von 50 km tätig?
Wir betreuen Bürogebäude in Nürnberg und der gesamten Region.
Kartendaten von OpenStreetMap.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Bürogebäude in Nürnberg
Was kostet der Energieausweis für ein Bürogebäude in Nürnberg?
Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 kostet bei uns bundesweit 899 EUR Festpreis, auch in Nürnberg. Vorab erhalten Sie die kostenlose Vorprüfung mit Best-Case- und Worst-Case-Einschätzung. Ob die Unterlagen und geeigneten Bildaufnahmen für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Stellt das Bauarchiv Nürnberg den Energieausweis aus?
Nein. Das Bauarchiv ist ein möglicher Zugang zu vorhandenen Genehmigungen und Bauplänen, wenn Unterlagen in der eigenen Objektakte fehlen. Den Energieausweis stellt eine nach dem GModG berechtigte Person aus. Bei diesem Angebot prüft Stephan Grosser die Unterlagen vor; der ausstellungsberechtigte Partner erstellt und registriert den Ausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauche ich für jedes bestehende Bürogebäude in Nürnberg einen neuen Energieausweis?
Nein. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss grundsätzlich ein Energieausweis vorhanden sein und vorgelegt werden; liegt bereits ein gültiger Ausweis vor, ist keine Neuausstellung nötig. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre, kann aber vorzeitig ungültig werden, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Ausweis erforderlich ist. Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften dieses Abschnitts nicht; Baudenkmäler sind nur bis 31. Dezember 2026 ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Welche Unterlagen sollte ich beim Nürnberger Bauarchiv konkret anfragen?
Für die energetische Bestandsaufnahme sind vor allem vorhandene Genehmigungs- und Baupläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibungen und Unterlagen zu späteren Änderungen hilfreich. Die Stadt verlangt für die Terminreservierung die genaue Objektadresse beziehungsweise den Gebäudeteil und eine konkrete Angabe, welche Baupläne, Genehmigungs- oder Statikunterlagen benötigt werden.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Welche Technik ist bei einem Bürogebäude besonders zu klären?
Neben Heizung und Warmwasser sind vorhandene Kühlung, mechanische Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu erfassen. Außerdem werden die tatsächlichen Nutzungsbereiche und ihre Nettogrundflächen für die Zonierung benötigt. Gut lesbare Pläne, Raumlisten und technische Datenblätter erleichtern diese Zuordnung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauche ich Verbrauchsabrechnungen für den angebotenen Bedarfsausweis?
Nein. Gewerbepass bietet für Nichtwohngebäude einen Bedarfsausweis nach DIN V 18599 an. Die Berechnung stützt sich auf Gebäude, Nutzung und Anlagentechnik. Senden Sie zunächst die vorhandenen Unterlagen; Stephan Grosser prüft sie kostenlos und benennt offene Angaben. Der ausstellungsberechtigte Partner erstellt und registriert anschließend den Ausweis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
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Recherchestand: 2026-09
Energieausweis nach Gebäudetyp in Nürnberg
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