BEG Einzelmaßnahmen

BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude

Das BAFA fördert bei Nichtwohngebäuden Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung als Zuschuss mit 15 bis 50 %, gedeckelt auf 500 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Den Heizungstausch selbst fördert bei Unternehmen die KfW, nicht das BAFA. Stand: BEG-Förderrichtlinie vom 21. Juli 2026.

Viele Ratgeber im Netz übernehmen noch die Wohngebäude-Logik. Für Gewerbeimmobilien gelten andere Sätze, ein anderer Bonus fällt komplett weg, und die Antragsregeln sind strenger als beim privaten Eigenheim.

Von Stephan Grosser Veröffentlicht: 11.03.2026 Aktualisiert: 08.09.2026
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Begriffsklärung

Was bedeuten BEG, BEG EM und BEG NWG?

BEG ist das Oberprogramm. BEG EM steht für Einzelmaßnahmen und läuft als Zuschuss beim BAFA. BEG NWG steht für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes und läuft als Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW.

Wer eine einzelne Dämmmaßnahme, eine neue Lüftung oder eine Heizungsoptimierung plant, ist beim BAFA richtig. Wer das ganze Gebäude in einem Zug auf eine Effizienzgebäude-Stufe bringt, landet bei der KfW. Beide Töpfe teilen sich eine gemeinsame Richtlinie, aber unterschiedliche Antragsstellen und Fördermechaniken.

Zwischen einer BEG-EM-Förderung und einer späteren BEG-NWG-Komplettsanierung liegt eine Sperrfrist von drei Jahren. Wer beides kombinieren will, sollte die Reihenfolge vorher planen.

Fördersätze im Detail

Welche Maßnahmen fördert das BAFA bei Nichtwohngebäuden?

Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Effizienzverbesserung an bestehenden Heizungen erhalten 15 %. Die Emissionsminderung an Biomasseanlagen sowie Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 %. Bemessungsgrenze ist bei den meisten Positionen 500 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Maßnahme Fördersatz Höchstgrenze Voraussetzung
Gebäudehülle 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Bestandsgebäude, Bauantrag in der Regel mindestens 5 Jahre zurück
Anlagentechnik (ohne Heizung) 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Effizienzpumpen, Wärmerückgewinnung, Lüftungsanlage, Regelungstechnik
Heizungsoptimierung, Effizienzverbesserung 15 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Bestehende Heizungsanlage, keine Erneuerung
Heizungsoptimierung, Emissionsminderung Biomasse 50 % 500 EUR/m² Nettogrundfläche Nachrüstung an bestehender Biomasseanlage
Fachplanung und Baubegleitung 50 % 5 EUR/m² NGF, insgesamt max. 20.000 EUR Durch Energieeffizienz-Experten von der BAFA-Expertenliste

Quelle: BAFA, Sanierung Nichtwohngebäude. Stand: BEG-Förderrichtlinie vom 21.07.2026. Angaben ohne Gewähr, aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

Was in der Bestandsversion dieser Seite falsch stand

Bis zu 70 % Förderung für den Heizungstausch beim BAFA und ein pauschaler 5-%-Bonus durch den Sanierungsfahrplan: Beides stimmt für Nichtwohngebäude nicht. Der Heizungstausch läuft für Unternehmen über die KfW, und der iSFP-Bonus ist Wohngebäuden vorbehalten. Die korrigierten Werte stehen oben in der Tabelle.

Der Unterschied, der Geld kostet

Warum fördert das BAFA den Heizungstausch bei Unternehmen nicht?

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage läuft bei Unternehmen und Nichtwohngebäuden über den KfW-Kredit 522, mit 30 % Grundförderung. Das BAFA bleibt für die Optimierung bestehender Heizungen zuständig, nicht für den Austausch selbst.

Bei Wohngebäuden liegt die Heizungsförderung deutlich höher und mit mehreren Boni ausgestattet, das ist die Zahl, die in vielen älteren Artikeln zu Nichtwohngebäuden kursiert. Für ein Gewerbeobjekt gilt sie nicht. Die Grundförderung von 30 % beim KfW-522-Kredit gilt bis zu einer förderfähigen Summe von 28.000 EUR bei Gebäuden bis 150 Quadratmetern. Konditionen, Antragsweg und Tilgungszuschuss stehen im Ratgeber zur KfW-Förderung.

Wer darf beantragen

Wer ist beim BAFA antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bund, Länder und politische Parteien sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, sonst entfällt die Förderung vollständig.

Bei Unternehmen gilt zusätzlich das Beihilferecht: Die Fördersumme darf zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln maximal 60 % der geförderten Investitionskosten erreichen. Eine eigenständige De-minimis-Schwelle nennen die aktuellen BAFA- und KfW-Merkblätter nicht, das Beihilferecht sollte trotzdem vor größeren Vorhaben mit dem Steuerberater geprüft werden.

Für Fachplanung, Baubegleitung und die meisten Nachweise ist ein Energieeffizienz-Experte von der BAFA-Expertenliste vorgeschrieben. Eine normale Fachfirma reicht dafür nicht.

Beratung fördern lassen

Fördert das BAFA auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Ja, über Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt zwischen 850 EUR bei kleinen und 4.000 EUR bei großen Objekten.

Die Deckelung richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes: bis 850 EUR unter 200 m², bis 2.500 EUR zwischen 200 und 500 m², bis 4.000 EUR über 500 m². Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, und Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh im Jahr.

Diese Beratung führt das BAFA über einen gelisteten Energieberater durch, nicht gewerbepass. Wir stellen Energieausweise aus, wir sind keine Förderberatung und stellen keine Anträge. Wer welche Rolle spielt, erklärt der Ratgeber zum Energieberater für Nichtwohngebäude. Was das Honorar dafür ungefähr kostet und was nach Abzug des Zuschusses bleibt, zeigt der Ratgeber Energieberater Kosten.

Quelle: BAFA, Modul 2 Energieberatung. Stand: 2026.

Zuschuss oder Kredit

BAFA oder KfW: Wer ist für was zuständig?

Das BAFA vergibt Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, die KfW vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen und den Heizungstausch bei Unternehmen. Wer nur dämmen oder eine Lüftung nachrüsten will, ist beim BAFA richtig.

Merkmal BAFA (BEG EM) KfW (BEG NWG / KfW 522)
FörderartZuschussKredit mit Tilgungszuschuss
UmfangEinzelmaßnahmeKomplettsanierung oder Heizungstausch
AntragsstelleBAFAHausbank, Antrag über die KfW
Nichtwohngebäude-BezugGilt direkt für NWG, eigene SätzeEigenes Programm KfW 522 für Unternehmen/NWG

Details zu Effizienzgebäude-Stufen, Tilgungszuschuss und Kreditkonditionen gehören auf die KfW-Seite, nicht hierher. Weiter zur KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.

Förderung und Pflicht ab 2027

Was hat der Bedarfsausweis mit der Förderung zu tun?

Kein BAFA-Merkblatt verlangt einen Energieausweis als Voraussetzung für die Förderung. Fachlich sinnvoll ist er trotzdem, weil er den Ausgangszustand vor der Sanierung dokumentiert. Gesetzlich Pflicht wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung.

Das am 28. Juli 2026 verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz macht ab diesem Stichtag für Nichtwohngebäude den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum einzig zulässigen Ausweistyp in diesen Fällen. Wer ohnehin eine Maßnahme plant und fördern lässt, hat mit dem Bedarfsausweis die gebäudebezogene Rechenbasis für Anträge, Nachweise und die Vorher-nachher-Betrachtung, und erfüllt die ab 2027 geltende Anforderung gleich mit.

Wichtig ist die Trennung: Der Ausweis ist nicht vom Förderprogramm gefordert, sondern ab 2027 vom Gesetz, in den genannten Anlassfällen. Zwei getrennte Fragen, zwei getrennte Antworten. Der Überblick zum GModG ordnet alle Stichtage ein, der Ratgeber zur Sanierungspflicht klärt, wann eine Sanierung überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Was ist die BEG-Förderung des BAFA für Nichtwohngebäude?

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierung in Deutschland. Das BAFA vergibt darin die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschuss für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Komplettsanierungen laufen dagegen als Kredit über die KfW.

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Welche Fördersätze gelten beim BAFA für Nichtwohngebäude?

Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Effizienzverbesserung bestehender Heizungen werden mit 15 % gefördert, die Emissionsminderung an Biomasseanlagen mit 50 %. Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 %, gedeckelt auf 20.000 EUR. Stand: BEG-Förderrichtlinie vom 21.07.2026.

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Fördert das BAFA auch den Heizungstausch für Unternehmen?

Nein. Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage läuft für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht über das BAFA, sondern über den KfW-Kredit 522 mit 30 % Grundförderung. Das BAFA bleibt bei Nichtwohngebäuden für Effizienzmaßnahmen an der bestehenden Heizung zuständig.

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Gilt der iSFP-Bonus auch für Gewerbeimmobilien?

Nein. Der zusätzliche Fördersatz von 5 Prozentpunkten für einen individuellen Sanierungsfahrplan ist an Wohngebäude gebunden. Für Nichtwohngebäude und Unternehmen gibt es diesen Bonus in der aktuellen BEG-Förderrichtlinie nicht.

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Was bedeuten BEG, BEG EM und BEG NWG?

BEG ist das Oberprogramm. BEG EM steht für Einzelmaßnahmen, als Zuschuss beim BAFA. BEG NWG steht für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes, als Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW. Wer nur eine Maßnahme plant, ist beim BAFA richtig, wer das ganze Gebäude saniert, bei der KfW.

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Wer ist beim BAFA antragsberechtigt?

Unternehmen jeder Rechtsform, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bund, Länder und politische Parteien sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

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Fördert das BAFA auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Ja, über Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert werden 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt nach Nettogrundfläche zwischen 850 und 4.000 EUR. Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen.

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Braucht man für die BAFA-Förderung einen Energieausweis?

Kein BAFA-Merkblatt verlangt einen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Sinnvoll ist er trotzdem, weil er den energetischen Ausgangszustand dokumentiert und ab 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig ist.

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Stephan Grosser, Gründer & Immobilienexperte von gewerbepass®

Geschrieben von

Stephan Grosser

Gründer & Immobilienexperte, gewerbepass® DEUTSCHLAND

Seit 2018 stelle ich Energieausweise aus, inzwischen bundesweit und mit Schwerpunkt auf Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden. Was ich hier schreibe, stammt aus laufenden Aufträgen, nicht aus einer Pressemitteilung.

  • Tätig seit 2018
  • Ausweise von DIBt-registrierten Ausstellern, mit gültiger Registriernummer
  • Schwerpunkt Nichtwohngebäude und Mischgebäude

Regional auch tätig als energiepass® BREMEN, energieausweis® HAMBURG, energiepass® HANNOVER, energiepass® KÖLN, energiepass® BERLIN und enerprio®. Mehr über mich

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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