Energieausweis speziell für Gastronomie / Hotel

Energieausweis Gastronomie: Küche, Lüftung und Gastraum rechnen nicht gleich

Energieausweis Gastronomie heißt für Restaurant, Café und Imbiss dasselbe: ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599, zum Festpreis von 899 EUR, ohne dass jemand Ihre Küche betreten muss.

Ob Sie ihn Energieausweis Restaurant, Energieausweis Café, Energieausweis Imbiss, Energieausweis Gaststätte oder Energieausweis Gastronomiebetrieb nennen: Gemeint ist derselbe Bedarfsausweis Restaurant nach DIN V 18599.

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Stephan Grosser

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Festpreis

899
EUR

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung

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Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Braucht ein Restaurant oder Café überhaupt einen Energieausweis?

Ja, sobald ein Anlass nach § 80 GModG ansteht: Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing oder Neubau. Ab dem 1. Januar 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags dazu. Das gilt für Restaurant, Café, Imbiss und Gaststätte gleichermaßen, unabhängig von der Größe, sobald das Gebäude oder Gebäudeteile beheizt werden.

Wer sein Lokal weiterbetreibt, ohne zu verkaufen oder neu zu vermieten, muss nicht sofort handeln. Gerade in der Gastronomie ist ein Anlassfall aber häufiger als anderswo, weil Pächter und Betreiber öfter wechseln als in anderen Nutzungen. Ein Ausweis gilt nach § 79 GModG zehn Jahre, ist bereits einer vorhanden und noch gültig, brauchen Sie zunächst nichts weiter zu tun.

Was zählt zur Gebäudeenergie, was zur Prozessenergie?

Das GModG erfasst bei Nichtwohngebäuden Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und die eingebaute Beleuchtung. Der Energieeinsatz für Kochen, Kühlen und Spülen als Betriebsprozess ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Gesetzes und fließt nicht in den Bedarfsausweis ein.

Praktisch heißt das: Der Herd, die Fritteuse und die Spülmaschine selbst zählen als Prozessenergie nicht mit. Die Raumkonditionierung der Küche, also Heizung und Abluftanlage, gehört dagegen zur Gebäudeenergie. Genau diese Trennung macht Gastronomie technisch anspruchsvoller als ein Bürogebäude, und genau deshalb hat ein Verbrauchsausweis den tatsächlichen Gebäudezustand hier nie sauber abgebildet: Kochen, Kühlen und Spülen dominieren den gemessenen Verbrauch.

Wie werden Gastraum, Küche und Nebenflächen nach DIN V 18599 zoniert?

DIN V 18599 teilt einen Gastronomiebetrieb in Zonen nach Nutzung und Konditionierung auf und berechnet jede Zone einzeln. Beheizte Gebäudezonen wie Gastraum, Küchenraumklima oder Personalräume gehen mit ihrem tatsächlichen Bedarf in die Bilanz ein, reine Prozessenergie für Kochen, Kühlen und Spülen bleibt außen vor.

Ein Ausweis fürs Gebäude, mehrere Bilanzzonen darin: Genau das unterscheidet eine seriöse Berechnung für Ihren Betrieb von einer pauschalen Schätzung, die Gastronomie wie ein Bürogebäude behandelt.

Bereich typische Nutzung beheizt / unbeheizt Gebäude- oder Prozessenergie Wirkung auf die Bedarfsbilanz was wir dafür brauchen
Gastraum Sitzplätze, Theke, Bedienbereich für Gäste beheizt, meist auf 20 °C, oft mit Klimaanlage Gebäudeenergie zählt voll zur Bedarfsbilanz, größte beheizte Zone im Betrieb Fläche, Heizsystem, Klimaanlage falls vorhanden
Küche Kochen, Braten, Backen, Vorbereitung beheizt, hohe interne Wärmelasten durch Geräte größtenteils Prozessenergie Kochenergie fließt nicht in die Bedarfsbilanz ein, Raumkonditionierung und Abluft schon Fläche, Lüftungs- und Dunstabzugsanlage, Heizsystem der Raumkonditionierung
Spülbereich Geschirrspülen, Reinigung beheizt, hoher Warmwasserbedarf Gebäude- und Prozessenergie gemischt Warmwasserbereitung zählt zur Bedarfsbilanz, die Spülmaschine selbst ist Prozessenergie Warmwasserversorgung zentral oder dezentral, Fläche
Kühl- und Tiefkühlräume Lagerung verderblicher Ware aktiv gekühlt, nicht beheizt Prozessenergie fließt in der Regel nicht in die Bedarfsbilanz ein, die Gebäudehülle um den Raum wird trotzdem erfasst Fläche, Kühltechnik grob, Lage im Gebäude
Lager Trockenwaren, Getränke, Verpackung unbeheizt bis mäßig temperiert Gebäudeenergie zählt mit reduzierter Konditionierung zur Bedarfsbilanz Fläche, Solltemperatur falls beheizt
Sanitär WC für Gäste und Personal beheizt, meist kleine Fläche Gebäudeenergie zählt zur Bedarfsbilanz, wegen geringer Fläche meist untergeordnet Fläche, Warmwasserbereitung
Personalräume Umkleide, Pause, Büro beheizt Gebäudeenergie zählt voll zur Bedarfsbilanz, eigenes Nutzungsprofil gegenüber dem Gastraum Fläche, Heizkörper oder Klimaanlage
Beheizter Außenbereich Wintergarten, überdachte und beheizte Terrasse beheizt, oft nur saisonal oder mit mobilen Heizstrahlern Gebäude- oder Prozessenergie, je nach Bauart fest installierte Heizung im Wintergarten zählt zur Bedarfsbilanz, mobile Heizstrahler in der Regel nicht Bauart (offen, geschlossen, verglast), Art der Beheizung, Fläche

Was gilt für Lüftung und Klimatisierung von Küche und Gastraum?

Die Lüftungs- und Abluftanlage der Küche gehört als Anlagentechnik zur Gebäudebilanz, auch wenn die abgeführte Wärme aus dem Kochprozess selbst Prozessenergie ist. Eine Klimaanlage im Gastraum zählt ebenfalls zur Gebäudeenergie und geht mit ihrem tatsächlichen Energiebedarf in den Bedarfsausweis ein.

Für die Berechnung reichen dabei grobe, aber belastbare Angaben: Ist eine Dunstabzugshaube mit Abluftanlage vorhanden, wie groß ist sie ausgelegt, und gibt es im Gastraum eine Klimaanlage oder nur natürliche Lüftung über Fenster. Diese Angaben fragen wir in der kostenlosen Vorprüfung gezielt ab.

Was gilt für beheizte Außenbereiche, Wintergärten und Terrassen?

Ein fest verglaster, dauerhaft beheizter Wintergarten wird wie ein normaler Gebäudeteil behandelt und zählt zur Bedarfsbilanz. Eine offene Terrasse, die nur saisonal mit mobilen, nicht fest installierten Heizstrahlern betrieben wird, gehört dagegen nicht zur Gebäudehülle und bleibt außen vor.

Entscheidend ist die Bauart, nicht der Name: Ein überdachter, aber offener Biergarten ist etwas anderes als ein geschlossener, isolierter Wintergarten mit eigener Heizung. In der Vorprüfung klären wir anhand Ihrer Angaben, welche Fläche mitzählt.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Gastronomie / Hotel?

Für Ihren Gastronomiebetrieb erstellen wir ausschließlich Bedarfsausweise nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 EUR. Das GModG beendet ab 2027 die Neuausstellung von Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude. Bereits korrekt ausgestellte Ausweise bleiben grundsätzlich gültig; Finanzierer können im Einzelfall trotzdem einen aktuellen Bedarfsausweis verlangen. Gerade in der Gastronomie war die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Prozessenergie für Kochen, Kühlen und Spülen ohnehin schwierig, weil Prozessenergie den gemessenen Verbrauch dominiert. Ihre Verbrauchsdaten nutzen wir trotzdem als Realitätscheck.

Verbrauchsausweis

Wird nicht mehr angeboten

  • Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
  • Finanzierer können einen aktuellen Bedarfsausweis verlangen
  • Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung

Bedarfsausweis

899 EUR Festpreis

  • ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
  • ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
  • ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen

Was den Unterschied für Ihr Gebäude konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis im Vergleich.

Was gilt, wenn das Lokal im Erdgeschoss eines Wohnhauses liegt?

Nach § 106 GModG sind Gebäudeteile mit einer Nutzung, die sich wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, wie ein Restaurant im Erdgeschoss, getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln, wenn sie einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche ausmachen. Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht, es ist eine Einzelfallprüfung.

Wer beauftragt, hängt vom Eigentumsverhältnis ab: Bei einem gemeinsamen Eigentümer für Wohn- und Gewerbeteil entscheidet dieser. Betreibt ein Pächter das Lokal in gepachteten Räumen, ist es zwischen Eigentümer und Pächter vertraglich zu klären, wer den Ausweis für den gewerblichen Teil beauftragt und trägt, in der Regel der Vermieter oder Verpächter als Gebäudeeigentümer.

Ist Ihr Objekt eher gemischt genutzt als reine Gastronomie, klärt die Seite zum Energieausweis für Mischgebäude den Ablauf für zwei Ausweise unter einem Dach.

Welche Unterlagen brauche ich konkret?

  • Angaben zur Küchentechnik und Lüftung, dazu Fotos der Geräte und Typenschilder
  • Grundriss mit Angabe von Gastraum, Küche, Lager, Kühl- und Tiefkühlräumen, Sanitär- und Personalräumen sowie beheizten Außenbereichen (Wintergarten, überdachte Terrasse)
  • Angaben zur Lüftungs- und Dunstabzugsanlage der Küche sowie zu einer Klimaanlage im Gastraum
  • Warmwasserversorgung: zentral oder dezentral, Solaranlage vorhanden (Baujahr und Kollektorfläche)

Was kostet der Energieausweis für einen Gastronomiebetrieb?

Bei gewerbepass zahlen Sie 899 EUR Festpreis für den Bedarfsausweis Ihres Restaurants, Cafés oder Imbisses, unabhängig von Gastraumgröße und Zahl der Küchenzonen. Der Aufwand hängt sonst vor allem von der Fläche und der Zahl der Nutzungszonen ab: je mehr Bereiche mit Küche, Lager und Kühlräumen einzeln zu erfassen sind, desto höher der Rechenaufwand bei klassischen Anbietern.

Anbieter Ausweistyp Preis Hinweis
Lokaler Energieberater Bedarfsausweis 1.500 bis 3.500 EUR Begehung erforderlich, komplexe Küchenzonierung
Online-Anbieter (Massenmarkt) Verbrauchsausweis 299 bis 499 EUR Kein NWG-Spezialist, Gastronomie oft nicht abbildbar
gewerbepass.de Bedarfsausweis NWG 899 EUR DIN V 18599, Gastraum- und Küchenzonen differenziert, kein Vor-Ort-Termin

Alle Preise sind Festpreise.

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So funktioniert es, in 3 Schritten

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

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Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Wie läuft es ab, ohne Vor-Ort-Termin?

Sie schicken Unterlagen und Fotos, wir rechnen: kein Techniker betritt Ihre Küche, keine Begehung, keine Vor-Ort-Datenaufnahme. Ab vollständigen Unterlagen liegt der fertige, DIBt-registrierte Bedarfsausweis in der Regel innerhalb weniger Werktage als PDF in Ihrem Postfach.

Rechenbeispiel, keine reale Kundenreferenz

Ein Restaurant im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, Baujahr 1975, Nutzfläche insgesamt 220 Quadratmeter: 140 Quadratmeter Gastraum, 45 Quadratmeter Küche mit Dunstabzugshaube und Abluftanlage, 20 Quadratmeter Lager und Kühlraum, 15 Quadratmeter Sanitär- und Personalräume. Heizsystem: Gas-Zentralheizung, Baujahr 2015, eigener Zähler getrennt von den Wohnungen im Haus.

  1. Kostenlose Vorprüfung: Wir klären anhand der Angaben, dass der Gastronomieteil nach § 106 GModG getrennt vom Wohngebäude als Nichtwohngebäude zu betrachten ist.
  2. Zonierung: Gastraum, Küche, Lager und Sanitär werden als eigene Zonen nach DIN V 18599 erfasst, Kochenergie und Kühltechnik als Prozessenergie ausgeklammert.
  3. Berechnung: Aus Grundriss, Anlagentechnik und Gebäudehülle entsteht der Bedarfsausweis, die vorhandenen Gasrechnungen dienen als Realitätscheck.
  4. Zustellung: Sie erhalten das fertige, DIBt-registrierte PDF direkt per E-Mail.

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Was ändert sich für Gastronomiebetriebe zum 1. Januar 2027?

Bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ist ab dem 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. In der Gastronomie wechseln Pächter und Betreiber häufiger als in anderen Nutzungen, und jeder neue Pachtvertrag ist damit ein Anlassfall für einen aktuellen Ausweis.

Gastronomiegebäude verbinden hohen Warmwasserbedarf, intensive Lüftung sowie Kühl- und Tiefkühltechnik mit Prozessenergie fürs Kochen, Spülen und Kühlen, die das GModG ausdrücklich nicht erfasst. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 bildet nur die gebäudebezogenen Nutzungszonen ab, Gastraum, Küche und Nebenräume getrennt betrachtet, und zeigt so, wo energetische Verbesserungen tatsächlich am Gebäude ansetzen.

Bis zum 31. Dezember 2026 korrekt ausgestellte Ausweise bleiben grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig, sind bei der nächsten Verpachtung danach aber nicht mehr das, was verlangt wird.

Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz →

Energieausweis-Pflicht: was ab 2027 gilt →

Kein Restaurant, sondern ein Hotel oder eine Pension?

Diese Seite behandelt Restaurant, Café, Imbiss und Gaststätte. Für Übernachtungsbetriebe mit Zimmern gelten eigene Nutzungszonen und Betriebszeiten, dafür lesen Sie Energieausweis für Hotel und Pension.

Quellen

  • § 79 GModG, Grundsätze und Gültigkeitsdauer des Energieausweises
  • § 80 GModG, Ausstellungsanlässe (Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau; Vertragsverlängerung ab 1. Januar 2027)
  • § 81 GModG, energetische Bilanzierung des Bedarfsausweises
  • § 2 GModG, Anwendungsbereich, Abgrenzung zur Prozessenergie
  • § 106 GModG, gemischt genutzte Gebäude
  • BGBl. 2026 I Nr. 226, verkündetes Gebäudemodernisierungsgesetz

Häufige Fragen zum Energieausweis für Gastronomie / Hotel

Mein Restaurant ist in einem alten Fachwerkgebäude, ist ein Energieausweis überhaupt möglich?

Ja. Auch denkmalgeschützte oder historische Gebäude benötigen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis. Bei Fachwerkgebäuden ohne genaue Kenntnis der Wandaufbauten arbeiten wir im Bedarfsausweis mit vereinfachten, anerkannten Annahmen für historische Baukonstruktionen. Vorhandene Verbrauchsdaten helfen uns dabei als Realitätscheck, ob die Annahmen zum tatsächlichen Gebäude passen.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Ich betreibe einen kleinen Imbiss oder Kiosk, brauche ich trotzdem einen Energieausweis?

Ja, die Gebäudegröße spielt für die Pflicht keine Rolle. Sobald ein Anlass wie Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ansteht, verlangt § 80 GModG einen gültigen Energieausweis, auch für einen kleinen Imbiss. Der Aufwand richtet sich nach der Fläche, nicht nach der Betriebsart, und bleibt bei uns beim Festpreis von 899 EUR.

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Unser Eiscafé hat nur von März bis Oktober geöffnet. Beeinflusst die Saisonalität den Energieausweis?

Beim Bedarfsausweis werden standardisierte Nutzungszeiten nach DIN V 18599 verwendet. Das macht das Ergebnis vergleichbar mit anderen Gebäuden, kann bei rein saisonalem Betrieb aber zu höheren berechneten Werten führen, als Ihr tatsächlicher Verbrauch zeigt. Genau dafür nutzen wir Ihre Jahresverbräuche als Realitätscheck und ordnen das Ergebnis für Sie ein.

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Wie gehe ich vor, wenn ich mein Restaurant vermieten möchte?

Bei Neuvermietung ist der Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorzulegen und dem neuen Mieter unaufgefordert in Kopie zu übergeben. Als Eigentümer sind Sie für die Bereitstellung verantwortlich. Wir können den Ausweis in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen erstellen.

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Welche Energieeffizienzklasse ist für ein Restaurant oder Café typisch?

Gastronomiegebäude liegen aufgrund ihres hohen Warmwasserbedarfs, langer Betriebszeiten und intensiver Lüftung oft in den mittleren bis schlechteren Energieeffizienzklassen (D bis G). Neuere oder energetisch sanierte Gebäude erreichen B oder C. Unabhängig von der Klasse ist der Energieausweis der gesetzlich geforderte Nachweis, wir erläutern Ihnen das Ergebnis und mögliche Verbesserungsmaßnahmen.

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Gastronomie / Hotel: Energieausweis in Ihrer Stadt

Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

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Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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