Überblick
Was ist die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)?
Die KfW fördert über das Programm 263, Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude, die energetische Komplettsanierung und den Erwerb frisch sanierter Gewerbeimmobilien mit einem zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschuss.
Ein Tilgungszuschuss ist der Anteil des Kredits, den die KfW erlässt, wenn der vereinbarte Effizienzstandard nachweislich erreicht wird. Bis 2022 gab es zusätzlich das Zuschussprogramm 463 als direkten Barzuschuss ohne Kredit. Es nimmt seit dem 27. Juli 2022 keine Neuanträge mehr an. Wer heute für Nichtwohngebäude fördert, geht ausschließlich über den Kredit-Weg.
Am 21. Juli 2026 ist eine neue BEG-Richtlinie in Kraft getreten. Sie hat die Basissätze gegenüber dem vorherigen Stand um 10 Prozentpunkte je Stufe gesenkt und den separaten Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) gestrichen. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand.
Effizienzstandards im Detail
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss je Effizienzstandard?
Der Tilgungszuschuss reicht von 0 Prozent bei Effizienzgebäude-Stufe 70 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 70 EE) bis 10 Prozent bei EG 40 EE. Zwei Boni kommen dazu: 5 Prozentpunkte für die NH-Klasse und 10 Prozentpunkte als Worst-Performing-Building-Bonus, beide kumulierbar. Maximal erreichbar sind damit 25 Prozent bei Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse und WPB-Bonus; EE-Klasse und NH-Klasse sind Alternativen, nicht kumulierbar.
| Effizienzstandard | Tilgungszuschuss | Kredithöchstbetrag | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| EG 40 EE | 10 % | bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben | Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten |
| EG 55 EE | 5 % | bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben | Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten |
| EG 70 EE | 0 % | bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben | Energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599 durch Energieeffizienz-Experten |
| EG Denkmal EE | 5 % | bis 2.000 EUR/m² NGF, max. 10 Mio. EUR/Vorhaben | Eigene Experten-Kategorie „Nichtwohngebäude Denkmal“ |
Dazu kommen zwei eigenständige Tilgungszuschüsse von je 50 Prozent der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie für eine Nachhaltigkeitszertifizierung, kreditfähig mit je 10 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, gedeckelt auf 40.000 EUR je Vorhaben.
Quelle: KfW-Merkblatt 263, Stand 07/2026. Angaben ohne Gewähr, aktuelle Konditionen auf kfw.de prüfen.
In Ihrer Sprache
Welchen Zuschuss bekomme ich für die Sanierung meiner Gewerbeimmobilie?
Bei einer Komplettsanierung Ihrer Gewerbeimmobilie erlässt Ihnen die KfW zwischen 0 und 25 Prozent der Kreditsumme, je nachdem, wie hoch der erreichte Effizienzstandard ausfällt und welche Boni greifen. Für eine einzelne Maßnahme, etwa nur die Dämmung oder nur die Lüftung, ist dagegen das BAFA zuständig, nicht die KfW.
Die Antwort auf „Was wird beim Gewerbeneubau gefördert?“ ist ein eigenes Programm: KfW 299, Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude. Die KfW führt dort drei Förderstufen: Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude, Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) sowie Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Nur die dritte Stufe setzt das QNG voraus, die beiden anderen nicht. Programm 263 ist dagegen auf die Sanierung bestehender Gebäude und den Erwerb frisch sanierter Objekte ausgelegt.
Ehrlich gerechnet
Ist der Tilgungszuschuss ein Barzuschuss?
Nein. Ein Tilgungszuschuss senkt nur die Rückzahlung eines aufgenommenen KfW-Kredits. Ohne Kredit gibt es auch keinen Zuschuss. Wer die Sanierung ohnehin aus eigenen Mitteln finanzieren will, muss trotzdem den KfW-Kredit aufnehmen, um vom Zuschuss zu profitieren.
Für Eigentümer ohne Fremdfinanzierungsbedarf lohnt sich deshalb eine genaue Rechnung: Der Zinsvorteil des KfW-Kredits plus Tilgungszuschuss muss gegen die Bindung an einen Kredit über die Laufzeit abgewogen werden. Bei einzelnen Maßnahmen ist der direkte BAFA-Zuschuss ohne Kreditpflicht oft die einfachere Lösung.
Wer beantragt, wie und wann
Wer ist antragsberechtigt und wie läuft der Antrag?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen jeder Rechtsform, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein.
Kommunale Gebietskörperschaften sind für dieses Programm nicht vorgesehen: Sie beantragen über das separate Programm 264, Bundesförderung effiziente Gebäude Kommunen. Für Nichtwohngebäude in Unternehmens- oder Privateigentum bleibt Programm 263 die richtige Adresse.
Kredit oder Zuschuss
KfW oder BAFA: Wer fördert was bei Nichtwohngebäuden?
Die KfW vergibt über BEG NWG einen Kredit mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung und Neubau. Das BAFA vergibt über BEG EM einen Direktzuschuss für einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Beide Töpfe schließen sich nicht aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
| Merkmal | KfW (BEG NWG, Kredit 263) | BAFA (BEG EM, Zuschuss) |
|---|---|---|
| Förderart | Kredit mit Tilgungszuschuss | Direktzuschuss |
| Umfang | Komplettsanierung oder Neubau | Einzelmaßnahme |
| Antragsstelle | Über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW | Direkt beim BAFA |
| Nichtwohngebäude-Bezug | Eigenes Programm 263, Neubau über 299 | Eigene Sätze für Gebäudehülle und Anlagentechnik |
Planen Sie nur eine einzelne Maßnahme statt einer Komplettsanierung, gehört die Tiefe dorthin. Weiter zu den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen.
Förderung und Pflicht ab 2027
Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der KfW-Förderung?
Kein Merkblatt zu Programm 263 nennt einen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Verlangt wird stattdessen ein eigenes energetisches Gesamtkonzept durch den Energieeffizienz-Experten, berechnet nach DIN V 18599. Das ist dieselbe Norm, auf der auch der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude beruht.
Das am 28. Juli 2026 verkündete GModG-Novelle macht ab dem 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung den Bedarfsausweis nach § 81 GModG zum einzig zulässigen Ausweistyp. Ein neu ausgestellter Verbrauchsausweis erfüllt diese Anforderung dann nicht mehr.
Wer ohnehin eine Förderung plant, hat mit der DIN-V-18599-Bilanzierung des Energieeffizienz-Experten und dem Bedarfsausweis zwei getrennte, aber fachlich verwandte Rechnungen für dasselbe Gebäude. Der Bedarfsausweis ersetzt das Gesamtkonzept nicht und ist keine KfW-Fördervoraussetzung, erfüllt aber unabhängig davon die ab 2027 geltende gesetzliche Anforderung. Der Überblick zum GModG ordnet alle Stichtage ein, der Ratgeber zur Sanierungspflicht klärt, wann eine Sanierung überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Berechnungsnorm selbst erklärt der Ratgeber zu DIN V 18599, die Effizienzgebäude-Stufen im Vergleich der Ratgeber zu den Energieeffizienzklassen.
Wir stellen Energieausweise aus. Wir sind keine Förderberatung, stellen keine Anträge und sind kein Energieeffizienz-Experte im Sinne der Programme. Wer diese Rolle braucht, findet die Abgrenzung im Ratgeber Energieberater für Nichtwohngebäude. Einen individuellen Sanierungsfahrplan als eigenes Instrument erklärt der Ratgeber zum Sanierungsfahrplan. Was ein Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude kostet, zeigt die Kostenübersicht zum Energieausweis Nichtwohngebäude.
Kostenlose Vorprüfung startenHäufige Fragen zur KfW-Förderung
Was ist die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)?
Die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude läuft über das Programm 263, Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG). Gefördert wird ausschließlich als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, aktuell zwischen 0 und 10 Prozent je Effizienzstandard, plus Boni. Einen direkten Barzuschuss für die Komplettsanierung gibt es seit 2022 nicht mehr.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei der KfW-Förderung 263?
Nach dem KfW-Merkblatt 263, Stand 07/2026, beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent bei Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EG 40 EE), 5 Prozent bei EG 55 EE und EG Denkmal EE sowie 0 Prozent bei EG 70 EE. Mit NH-Klasse-Bonus (plus 5 Prozentpunkte) und Worst-Performing-Building-Bonus (plus 10 Prozentpunkte) sind maximal 25 Prozent bei Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse und WPB-Bonus erreichbar. EE-Klasse und NH-Klasse sind dabei Alternativen, keine Ergänzungen.
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Gibt es bei der KfW-Förderung für Nichtwohngebäude einen iSFP-Bonus?
Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan spielt bei der Energieberatung für Wohngebäude eine Rolle, im Nichtwohngebäude-Programm 263 taucht er im gesamten Merkblatt kein einziges Mal auf. Ein iSFP-Bonus für gewerbliche Gebäude existiert schlicht nicht.
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Was bedeutet BEG NWG und wie unterscheidet es sich von der BAFA-Förderung?
BEG NWG ist der KfW-geführte Teil der Bundesförderung effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude: ein Kredit mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung oder Neubau. Einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik fördert stattdessen das BAFA als Zuschuss. Details zu diesem Weg stehen im Ratgeber zu den BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen.
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Wer ist bei der KfW-Förderung für Nichtwohngebäude antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen jeder Rechtsform, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Kommunale Gebietskörperschaften laufen über das separate Programm 264, nicht über 263.
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Ist ein Energieausweis Voraussetzung für die KfW-Förderung?
Nein, kein Merkblatt zu Programm 263 verlangt einen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Verlangt wird ein eigenes energetisches Gesamtkonzept durch den Energieeffizienz-Experten nach DIN V 18599, derselben Norm, die auch der Bedarfsausweis nutzt. Gesetzlich Pflicht wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung.
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Fördert die KfW auch den Neubau von Nichtwohngebäuden?
Ja, über das separate Programm 299, Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude. Es hat drei Stufen: Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude, Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) und Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Das QNG ist ausschließlich für die dritte Stufe Voraussetzung, nicht für die beiden anderen. Das Programm 263 ist auf Komplettsanierung und Erwerb ausgerichtet, 299 ausschließlich auf Neubau.
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