Mögliches Ergebnis 1
Ein Ausweis genügt
Ein Gebäudeteil kann im konkreten Fall dem anderen zugeordnet werden oder das Gebäude ist energetisch als Einheit zu behandeln. Welche Einordnung zulässig ist, wird anhand Ihrer Unterlagen geprüft – nicht nach einer pauschalen Online-Faustregel.