Mischgebäude · Wohn- und Geschäftshaus · bundesweit

Energieausweis fürs Mischgebäude: ein oder zwei Ausweise?

Zwei Ausweise zum Preis von einem.

899 EUR statt 1.298 EUR

Wir prüfen kostenlos und persönlich, ob Ihr Mischgebäude tatsächlich zwei Ausweise braucht. Falls ja, erhalten Sie beide zusammen zum Gesamtfestpreis.

  • ✓ Kostenlose Vorprüfung
  • ✓ 899 EUR Gesamtfestpreis
  • ✓ DIBt-Registrierung
  • ✓ Persönlicher Ansprechpartner
  • ✓ Lieferung in 24 Stunden
  • ✓ Kein Vor-Ort-Termin notwendig

Bereit für den 1. Januar 2027

Bedarfsausweise, die über den Stichtag hinaus tragen

Auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind Sie mit uns auf der sicheren Seite. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr neu ausgestellt werden. Wir prüfen, wie Wohnteil und Gewerbeteil zu behandeln sind, erstellen die erforderlichen Bedarfsausweise und kümmern uns um die richtige gesetzliche Fassung. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Bedarfsausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Die entscheidende Frage

Ein oder zwei Energieausweise für Ihr Mischgebäude?

„Mischnutzung“ allein beantwortet diese Frage noch nicht. Maßgeblich sind die tatsächliche Nutzung, die Flächenaufteilung sowie die bauliche und technische Abgrenzung von Wohn- und Gewerbeteil. Deshalb steht die fachliche Vorprüfung vor jeder Beauftragung.

Mögliches Ergebnis 1

Ein Ausweis genügt

Ein Gebäudeteil kann im konkreten Fall dem anderen zugeordnet werden oder das Gebäude ist energetisch als Einheit zu behandeln. Welche Einordnung zulässig ist, wird anhand Ihrer Unterlagen geprüft – nicht nach einer pauschalen Online-Faustregel.

Mögliches Ergebnis 2

Zwei Ausweise sind erforderlich

Wohn- und Gewerbeteil müssen getrennt berechnet und jeweils registriert werden. Bei gewerbepass® erhalten Sie in diesem Fall beide Bedarfsausweise zusammen zum Gesamtfestpreis von 899 EUR.

Zwei Ausweise zum Preis von einem.

Erst Klarheit, dann entscheiden.

Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Transparent kalkuliert

899 EUR Gesamtfestpreis

Der Preis steht vor der Beauftragung fest. Benötigt Ihr Mischgebäude zwei Ausweise, schenken wir Ihnen den Wohnenergieausweis. Sie erhalten beide Ausweise zum Gesamtfestpreis von 899 EUR und sparen 399 EUR gegenüber dem Einzelpreis von 1.298 EUR.

Im Festpreis enthalten

  • Kostenlose persönliche Vorprüfung: ein oder zwei Ausweise?
  • Fachliche Berechnung des erforderlichen Bedarfsausweises
  • Falls erforderlich: Bedarfsausweise für Wohn- und Gewerbeteil
  • Erforderliche DIBt-Registrierung für jeden ausgestellten Ausweis
  • Persönliche Abstimmung per Telefon und E-Mail
  • Digitale Übergabe innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen, plausiblen Daten

Sollten für Ihr Objekt fachlich zusätzliche Leistungen erforderlich sein, wird das vor der Beauftragung persönlich geklärt.

Persönlich und digital

So entsteht der Energieausweis für Ihr Wohn- und Geschäftshaus

Sie reichen die vorhandenen Unterlagen nur einmal ein. Offene Fragen werden direkt mit Ihnen geklärt – ohne automatischen Standardprozess und ohne unnötige Wege.

  1. 01

    Unterlagen senden

    Grundrisse, Flächenangaben und Informationen zur Nutzung und Anlagentechnik einreichen – zunächst genügt, was vorhanden ist.

  2. 02

    Kostenlos prüfen

    Persönlich klären lassen, ob ein oder zwei Ausweise nötig sind, welches Verfahren passt und welche Angaben noch fehlen.

  3. 03

    Angebot entscheiden

    Sie erhalten den erforderlichen Umfang und den Festpreis vorab und beauftragen erst, wenn alle Fragen beantwortet sind.

  4. 04

    Ausweis erhalten

    Nach vollständiger, plausibler Datengrundlage werden die Ausweise innerhalb von 24 Stunden erstellt, beim DIBt registriert und digital übergeben.

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Wohnung und Gewerbe unter einem Dach

Typische Mischgebäude

Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung des Gebäudes. Die Bezeichnung im Exposé oder Grundbuch allein sagt noch nicht, welcher Energieausweis benötigt wird.

  • Ladenlokal oder Praxis mit Wohnungen darüber
  • Bäckerei, Gastronomie oder Dienstleistung mit Wohnteil
  • Büro- und Wohnflächen in einem Gebäude
  • Teilweise gewerblich umgenutztes Wohngebäude

Wenn eine Frist läuft

Sie haben es eilig? Der Notartermin steht schon fest?

Teilen Sie Ihren Anlass und eine bestehende Frist direkt bei der Anfrage mit. Dann wird zuerst geprüft, ob die vorhandenen Unterlagen für eine zügige Erstellung ausreichen und welche Angaben noch fehlen.

Wenn die Datengrundlage vollständig ist, kann die bereits angebotene Fertigstellung binnen 24 Stunden eingeplant werden. Eine konkrete Terminbestätigung erhalten Sie persönlich vor der Beauftragung.

Die wichtigsten Antworten

Häufige Fragen zum Energieausweis für Mischgebäude

Braucht ein Mischgebäude immer zwei Energieausweise?

Nein, nicht pauschal. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Nutzung, die Flächenaufteilung und die technische Abgrenzung von Wohn- und Gewerbeteil. In manchen Fällen genügt ein Ausweis, in anderen müssen die Gebäudeteile getrennt betrachtet werden. Die kostenlose persönliche Vorprüfung klärt, was für Ihr Objekt erforderlich ist.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was kostet der Energieausweis für ein Mischgebäude?

Der Gesamtfestpreis beträgt 899 EUR. Ergibt die Vorprüfung, dass für Wohn- und Gewerbeteil zwei getrennte Bedarfsausweise erforderlich sind, erhalten Sie beide zusammen für 899 EUR statt 1.298 EUR. Die DIBt-Registrierung ist im Festpreis enthalten.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Welche Unterlagen werden für die Vorprüfung benötigt?

Hilfreich sind Grundrisse, Flächenangaben zu Wohn- und Gewerbenutzung, eine Baubeschreibung und Angaben zur Heizungs- und Anlagentechnik. Senden Sie zunächst einfach, was vorhanden ist. In der kostenlosen Vorprüfung wird persönlich geklärt, welche Unterlagen noch fehlen und was sich fachlich ergänzen lässt.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Kann ich den Energieausweis für mein Mischgebäude online erstellen lassen?

Ja. Sie reichen die Unterlagen digital ein und besprechen offene Punkte persönlich per Telefon oder E-Mail. Die Bearbeitung ist bundesweit möglich und erfolgt anhand der Gebäudedaten und Unterlagen, sofern kein Vor-Ort-Termin fachlich erforderlich ist. Es handelt sich nicht um einen automatisch erzeugten Standardausweis, sondern um eine persönliche fachliche Bearbeitung.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was wird bei der Mischnutzung geprüft?

Geprüft werden insbesondere die tatsächlichen Nutzungen, die Flächen von Wohn- und Gewerbebereichen, ihre bauliche und technische Abgrenzung sowie die vorhandene Anlagentechnik. Daraus ergibt sich, ob das Gebäude insgesamt oder in getrennten Teilen zu behandeln ist und welches Berechnungsverfahren anzuwenden ist.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was kann ich tun, wenn bereits ein Notartermin oder eine Vermietung ansteht?

Rufen Sie Stephan Grosser direkt an und nennen Sie die Frist. Dann wird sofort geprüft, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen. Sobald alle benötigten Angaben vollständig und plausibel vorliegen, liefern wir den fertigen Ausweis innerhalb von 24 Stunden.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was ändert das GModG ab dem 1. Januar 2027 für Mischgebäude?

Ab diesem Stichtag dürfen Verbrauchsausweise nach § 82 GModG nur noch für Gebäude ausgestellt werden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für den Gewerbeteil eines getrennt zu behandelnden Mischgebäudes ist deshalb der Bedarfsausweis maßgeblich. Bei gewerbepass erhalten Sie bereits heute die erforderlichen Bedarfsausweise nach DIN V 18599; sie bleiben grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Werden die Ausweise beim DIBt registriert?

Ja. Jeder ausgestellte Energieausweis erhält die erforderliche Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Wenn für Ihr Mischgebäude zwei getrennte Ausweise erforderlich sind, wird jeder Ausweis separat registriert.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Jetzt wissen Sie alles. Außer wie Ihr Gebäude abschneidet.

Eine Nachricht an mich, und innerhalb eines Werktags wissen Sie, was Ihr Energieausweis kostet und wie Ihr Gebäude mit und ohne Optimierung abschneidet. Kostenlos. Unverbindlich. Persönlich.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de
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