Eine ehrliche Ansage statt eines Produkts, das Ihnen bald nichts mehr nützt
Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude: Diesen Ausweis stelle ich seit August 2026 nicht mehr aus
Kurz und ehrlich: Einen Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude bekommen Sie bei gewerbepass nicht mehr. Das GModG lässt diesen Ausweistyp für Nichtwohngebäude ab dem 1.1.2027 nicht mehr zu, wer 2026 noch einen kauft, kauft ein Auslaufmodell. Ich erstelle deshalb grundsätzlich Bedarfsausweise nach DIN V 18599, für 899 EUR Festpreis.
Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
Direkt zur Tabelle: Was habe ich, was brauche ich?
→ Kostenlose Vorprüfung startenSo erreichen Sie mich persönlich:
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Bedarfsausweis NWG
Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599, unser Kernprodukt
- Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
- Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
- Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
- 10 Jahre gültig
- Professionelles 5-seitiges PDF
- Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Überblick gesucht? Unser kompletter Leitfaden zum Energieausweis für Nichtwohngebäude erklärt alle Grundlagen, Ausweistypen und gesetzlichen Pflichten, ideal als Einstieg, wenn Sie sich noch orientieren.
Kann ich für mein Nichtwohngebäude 2026 überhaupt noch einen Verbrauchsausweis bekommen?
Ja, bis zum 31.12.2026 ist ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude rechtlich noch zulässig, auch online. Bei gewerbepass können Sie ihn aber nicht mehr beantragen, weil der Ausweis bei der nächsten Transaktion ohnehin wertlos wird. Wir erstellen stattdessen direkt den ab 2027 einzig zulässigen Bedarfsausweis.
Sie sind vermutlich hier gelandet, weil Sie einen Verbrauchsausweis beantragen wollten, für ein Büro, eine Lagerhalle, eine Praxis oder eine Verkaufsfläche. Verständlich: Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude, egal ob Sie ihn Verbrauchsausweis Gewerbe, Nichtwohngebäude-Verbrauchsausweis oder Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude nennen, war jahrelang die schnelle, günstige Standardlösung für Bestandsgebäude.
Genau dieses Kapitel geht jetzt zu Ende. Das GModG wurde am 28.7.2026 verkündet (GModG verkündet: Stichtage im Überblick) und lässt ab dem 1.1.2027 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude und Mischgebäude mehr zu.
Deshalb finden Sie hier kein Angebot mehr dafür, sondern die ehrliche Antwort auf die Frage, mit der Sie vermutlich gesucht haben: Lohnt sich ein Verbrauchsausweis jetzt noch? Meine klare Antwort: nein.
Warum stellt gewerbepass keinen Verbrauchsausweis mehr aus, obwohl er 2026 noch zulässig wäre?
Weil ein 2026 gekaufter Verbrauchsausweis bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung ab 2027 nichts mehr wert ist. Bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ist ab dem 1.1.2027 für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ich verkaufe Ihnen deshalb kein Papier, das Sie in wenigen Monaten ein zweites Mal bezahlen.
1. Das GModG beendet den NWG-Verbrauchsausweis ab 2027
Nach der Beschlussfassung (GModG beschlossen: neue Bedarfsausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude) und Verkündung steht fest: Für Nichtwohngebäude und Mischgebäude gibt es ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise mehr. Was heute noch legal ausgestellt werden kann, ist ein Produkt mit Ablaufdatum. Den kompletten Rechtsrahmen dahinter erklärt unser Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz für Nichtwohngebäude.
2. Finanzierer können schon heute einen aktuellen Ausweis fordern
Ein heute ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt grundsätzlich gültig. Banken verlangen in der Praxis bei Finanzierungen aber teilweise schon vor Ablauf einen aktuellen Ausweis. Nach dem Systemwechsel kann deshalb je nach Finanzierer ein neuer Bedarfsausweis erforderlich werden; eine allgemeine Bankpflicht gibt es nicht.
3. Sie würden zweimal zahlen
Wer jetzt einen Verbrauchsausweis kauft, kann bei einer späteren Finanzierung oder nach dem Systemwechsel zusätzlich einen aktuellen Bedarfsausweis benötigen. Das hängt vom konkreten Anlass und den Anforderungen des Finanzierers ab. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 ist schon heute die ab 2027 für Nichtwohngebäude maßgebliche Ausweisart.
Kurz gesagt: Der Bedarfsausweis NWG für 899 EUR Festpreis ist die einzige Variante, die ich Ihnen heute noch guten Gewissens verkaufen kann.
Was passiert mit einem Verbrauchsausweis, den ich 2026 noch ausstellen lasse, ab 2027?
Nichts Schlimmes, aber auch nichts Nützliches. Ein bis zum 31.12.2026 ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig (Bestandsschutz nach § 79 GModG). Nur neu ausstellen lassen dürfen Sie danach keinen mehr, und für den nächsten Verkauf oder die nächste Vermietung zählt ohnehin nur der Bedarfsausweis.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein am 15.12.2026 ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zum 14.12.2036 formal gültig. Ein neuer Verbrauchsausweis darf ab dem 1.1.2027 aber nicht mehr ausgestellt werden, weder von uns noch von einem anderen Aussteller. Das Papier existiert, das Recht darauf, ihn neu zu bekommen, nicht mehr.
Genau diese Trennung, Verbot der Neuausstellung ab 2027 gegenüber Bestandsschutz für bereits ausgestellte Ausweise, ist der Punkt, an dem die meisten Anbieterseiten im Netz vage bleiben. Nach unserer Recherche der amtlichen Quellen lässt sich das klar trennen (Quellen unten im Verzeichnis).
Ist mein bereits vorhandener Verbrauchsausweis jetzt ungültig?
Nein. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung, das GModG ändert daran nichts. Ihr vorhandener Verbrauchsausweis für das Nichtwohngebäude bleibt bis zu diesem Datum nutzbar, sofern keine relevante bauliche Änderung einen neuen Ausweis erforderlich macht.
Die Ausweispflicht selbst ändert sich am 1.1.2027 nur für die Neuausstellung, nicht rückwirkend für Ausweise, die bereits in Ihrer Schublade liegen. Praktisch relevant wird das erst wieder, wenn der Ausweis abläuft oder Sie das Gebäude verkaufen, vermieten oder einen Mietvertrag verlängern, denn dann verlangt das Gesetz einen Bedarfsausweis, falls kein gültiger Ausweis mehr vorliegt.
Was habe ich, was brauche ich? Ihre Situation auf einen Blick
Vier typische Ausgangslagen, und was für Sie jeweils bis Ende 2026 und ab 2027 gilt.
| Ihre Situation | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Vorhandener Verbrauchsausweis NWG, gültig | Weiter nutzbar, keine Handlung nötig | Bleibt bis Ablauf der zehn Jahre gültig (Bestandsschutz nach § 79 GModG) |
| Kein Ausweis, Verkauf geplant 2027 | Verbrauchsausweis noch bestellbar, aber ohne Nutzen für 2027 | Nur der Bedarfsausweis nach § 81 GModG erfüllt die Vorlagepflicht |
| Kein Ausweis, Vertragsverlängerung 2027 | Kein eigener gesetzlicher Auslöser vor 2027 | Vertragsverlängerung zählt als Anlass nach § 80 Abs. 3 GModG, Bedarfsausweis erforderlich |
| Mischgebäude (Wohnen und Gewerbe) | Verbrauchsausweis für den Gewerbeteil theoretisch noch möglich | Nur Bedarfsausweis für den Gewerbeteil, oft ein zweiter für den Wohnteil |
Herleitung aus §§ 79, 80, 81 und 112 GModG, siehe Quellenverzeichnis unten. Welche Zeile auf Ihr Gebäude zutrifft, klärt die kostenlose Vorprüfung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Was bekomme ich stattdessen, und was ändert das für mich konkret?
Sie bekommen bei mir den Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ist ab dem 1.1.2027 für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch dieser Ausweis zulässig. Für Sie ändert sich vor allem die Methode: eine Berechnung statt einer Ablesung, dafür ein Ergebnis, das auch nach dem Stichtag noch zählt.
Praktisch heißt das: Statt drei Jahresabrechnungen brauche ich Grundrisse, Baujahr und Angaben zur Haustechnik. Alles läuft telefonisch, per Foto und aus Ihren Unterlagen. Preis, Ablauf und Dauer stehen im nächsten Abschnitt.
Was kostet mich die Alternative, und wie lange dauert sie?
Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet bei uns 899 EUR Festpreis, unabhängig von Zonen oder Nutzungsart. Nach der kostenlosen Vorprüfung liegt Ihr fertiger Ausweis in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.
Der Preis gilt für die ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599, inklusive Zonierung, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer. Ihr Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer. Vorab prüfe ich in der kostenlosen Vorprüfung unverbindlich, welche Unterlagen fehlen und was Sie erwartet.
Muss ich meine Verbrauchsabrechnungen besorgen?
Sie brauchen sie nicht. Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, ganz ohne Abrechnungen. Haben Sie welche griffbereit, sehe ich sie mir gern als Plausibilitätsanker an, das schärft die Modernisierungsempfehlungen. Anfordern müssen Sie dafür nichts.
Falls Sie Ihre Jahresabrechnungen schon zusammengesucht haben: bitte behalten. Ich nutze Ihre Verbrauchsdaten weiterhin gern, nur nicht mehr als Ausweisgrundlage, sondern als Realitätscheck meiner Berechnung:
Was Verbrauchsdaten heute leisten
- ✓ Plausibilitätsprüfung der DIN-V-18599-Berechnung
- ✓ Abgleich Rechenmodell gegen realen Betrieb
- ✓ Hinweise auf Auffälligkeiten in der Anlagentechnik
- ✓ Bessere, realistischere Modernisierungsempfehlungen
Was sie nicht mehr leisten
- ✗ Grundlage für einen neuen NWG-Ausweis ab 2027
- ✗ Zukunftssicherheit bei Verkauf und Finanzierung
- ✗ Nachweis der Ausweisart bei einer Neuausstellung ab 2027
- ✗ Modernisierungsempfehlungen aus eigener Kraft
Das Ergebnis: ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599, der rechtlich zukunftssicher ist und zusätzlich mit der Realität Ihres Gebäudes abgeglichen wurde.
Gilt das auch für mein gemischt genutztes Gebäude?
Ja. Für den gewerblich genutzten Teil eines Mischgebäudes gilt ab 2027 dieselbe Regel: kein neuer Verbrauchsausweis mehr, nur noch der Bedarfsausweis. Häufig braucht ein Mischgebäude zusätzlich einen zweiten Ausweis für den Wohnteil.
Bei gewerbepass bekommen Sie für ein Mischgebäude heute noch beide Ausweise zum Preis von einem: 899 EUR statt 1.298 EUR. Ob Ihr Gebäude wirklich zwei Ausweise braucht oder als reines Nichtwohngebäude durchgeht, klärt die kostenlose Vorprüfung. Wenn Sie unsicher sind, welcher Ausweistyp grundsätzlich zu Ihrem Objekt passt, hilft auch unser Vergleich Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis bei der Einordnung.
So funktioniert es, in 3 Schritten
E-Mail schicken
Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.
Klarheit bekommen
Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.
In 24h Ausweis erhalten
Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude
Stellen Sie Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude aus?
Nein. Ich erstelle ausschließlich den Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz für Nichtwohngebäude ohnehin keine neuen Verbrauchsausweise mehr zu. Wer heute noch einen ausstellen lässt, kauft einen Ausweis mit absehbarem Verfallsdatum in der Vermarktung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Brauchen Sie meine Verbrauchsabrechnungen?
Nein. Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, nicht aus Rechnungen. Sie müssen also nichts beim Energieversorger anfordern und auf nichts warten. Wenn Sie Abrechnungen zufällig zur Hand haben, sehe ich sie mir gern als Plausibilitätsanker an. Pflicht sind sie nicht.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Welche Unterlagen brauchen Sie stattdessen?
Schicken Sie einfach alles, was Sie zum Gebäude haben: Bauantrag oder Baugenehmigung, Grundrisse aller Geschosse, Baubeschreibung, Schnitte und Ansichten, Fotos von außen und innen sowie Unterlagen zur Heiztechnik, falls vorhanden. Fehlt etwas, sage ich Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung genau, was noch gebraucht wird.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Warum ist der Bedarfsausweis der bessere Ausweis?
Weil er das Gebäude bewertet und nicht das Verhalten seiner Nutzer. Ein Leerstand drückt den Verbrauch und ergibt einen geschönten Wert, eine Gastronomie im Erdgeschoss verdirbt ihn. Beides sagt nichts über die Bausubstanz. Der Bedarfsausweis rechnet Hülle, Anlagentechnik und Nutzungszonen und ist damit vergleichbar und belastbar.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Ist ein bestehender Verbrauchsausweis jetzt wertlos?
Nein. Ein vor dem 1. Januar 2027 rechtmäßig ausgestellter Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit nutzbar, eine Austauschpflicht entsteht durch das GModG nicht. Beim nächsten Verkauf oder Mietvertrag nach Ablauf brauchen Sie dann einen Bedarfsausweis.
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Bedarfsausweis statt Auslaufmodell: die kostenlose Vorprüfung startet alles.
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