Ihr Spezialist für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern
Wissen Sie, wie Ihre Gewerbeimmobilie in Mecklenburg-Vorpommern beim Energieausweis wirklich abschneidet?
In Mecklenburg-Vorpommern stellt gewerbepass® Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab Best-Case und Worst-Case, die Abwicklung läuft bundesweit digital und ohne Vor-Ort-Termin.
Auf einen Blick
- Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- 899 EUR Festpreis, Endpreis nach § 19 UStG
- Kostenlose Vorprüfung vor der Beauftragung
- Digitale Abwicklung, ohne Vor-Ort-Termin
Festpreis. Persönlich. Liefertermin nach Prüfung der vollständigen Unterlagen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenSo erreichen Sie mich persönlich:
grosser@gewerbepass.de0152 060 777 67 (auch WhatsApp)
Stephan Grosser
Gründer & Geschäftsführer
Mecklenburg-Vorpommern, Steckbrief
Quellen: Stat. Ämter des Bundes und der Länder, Bulwiengesa, JLL
In welchen Städten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eigene Seiten zum Energieausweis für Gewerbe?
Für 4 Städte in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine eigene Stadtseite: Rostock, Neubrandenburg, Schwerin, Usedom. Dort stehen Gewerbelagen und Zuständigkeiten der jeweiligen Stadt, die Leistung ist überall dieselbe: Bedarfsausweis zum Festpreis, bundesweit digital.
Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei gewerbepass® 899 EUR zum Festpreis, in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie überall in Deutschland. Davor steht die kostenlose Vorprüfung: Sie sehen, welche Unterlagen schon reichen, was fehlt und wo das Gebäude im besten und im ungünstigsten Fall landet.
Ein Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik nach DIN V 18599. Verbrauchsabrechnungen müssen Sie dafür nicht beim Versorger anfordern. Sie schicken, was Sie haben, und wir erledigen den Rest.
Für Mischgebäude, etwa Laden mit Wohnungen darüber, gilt bis 31. Dezember 2026 ein Paket aus zwei Ausweisen für 899 EUR. Ab 1. Januar 2027 ist es ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen.
→ Kostenlose Vorprüfung startenIm Festpreis enthalten
- Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
- Vollständiger Bedarfsausweis nach DIN V 18599
- Zonierung (bis zu 4 Nutzungszonen)
- Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
- 10 Jahre gültig
- Professionelles 5-seitiges PDF
- Persönliche Beratung durch Stephan Grosser
899 EUR, Endpreis gem. § 19 UStG.
Was gilt bis Ende 2026, was ab 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bundesweit, also auch für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Zulässige Ausweisart für Nichtwohngebäude | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, im Bestand gilt Wahlfreiheit (§ 80, § 82 GModG). | Nur der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist auf Gebäude beschränkt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 80 Abs. 3, § 82 Abs. 1 GModG). |
| Effizienzklassen für Nichtwohngebäude | Keine Klasse. Die Skala A+ bis H gibt es nur für Wohngebäude (§ 86, Anlage 10 GModG). | Neue Klassen A bis G nach dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A nur für Nullemissionsgebäude (§ 86 Abs. 3, Anlage 10a GModG). |
| Anlässe für die Vorlage | Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing: Vorlage beim Interessenten, Übergabe nach Vertragsschluss (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). | Zusätzlich die Verlängerung eines solchen Vertrages. Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (§ 79 Abs. 4 GModG). | Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Es bleiben Verteidigungsgebäude des Bundes und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG). |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise für Wohn- und Nichtwohnteil (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GModG). Bei uns als Paket für 899 EUR, der Wohnausweis ist geschenkt. | Ein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude (§ 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). |
| Gültigkeit bestehender Ausweise | 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). | Ausweise aus 2026 bleiben 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht gibt es nicht (§ 79 Abs. 3, § 112 GModG). |
Wer 2026 noch bestellt, bekommt einen Bedarfsausweis nach heutigem Recht, 10 Jahre gültig, für 899 EUR Festpreis.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 (Verkündungstext der Novelle vom 23. Juli 2026) und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung).
Wann brauchen Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern einen Energieausweis für Gewerbe?
Immer dann, wenn ein Nichtwohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Das Baujahr befreit nie: Auch ein Gewerbebau von 1965 braucht einen Ausweis, wenn er neu vermietet wird.
Ausgenommen sind nach § 79 Abs. 4 GModG heute Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, dazu Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG wie Kirchen. Ab 1. Januar 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, kleine Gebäude sind dann erst unterhalb von 50 m² ausgenommen.
Wer Ausweis oder Pflichtangaben vergisst, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GModG). Verfolgt wird das nach Landesrecht durch die Bauaufsicht. In der Praxis ist das größere Risiko die Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in der Anzeige, auch für Makler.
Die Primärquellen: BGBl. 2026 I Nr. 226 und § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de.
Wie sieht der Markt für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern aus?
Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Einzelhandel und Mischgebäude, wo in Mecklenburg-Vorpommern Energieausweise gebraucht werden.
Der Gewerbeimmobilienmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ist stark von den Metropolregionen Berlin und Hamburg beeinflusst und konzentriert sich auf Rostock, Schwerin, Greifswald und Stralsund. Der Tourismus spielt eine tragende Rolle, insbesondere an der Ostseeküste. Die Spitzenmieten liegen in Rostock bei 15 bis 17,50 €/m², in Schwerin und Greifswald bei 10 bis 13 €/m². Mecklenburg-Vorpommern profitiert von Seehäfen (Rostock, Wismar) und der Nähe zu Skandinavien. Cluster im Bereich Schiffbau, Luftfahrt und erneuerbare Energien sind wirtschaftlich bedeutend. Der Markt für Gewerbeimmobilien ist aktiv. Jährlich werden mehrere tausend NWG-Energieausweise benötigt. Die UNESCO-Welterbestädte Stralsund und Wismar stellen besondere Anforderungen an den Denkmalschutz.
Rostock
Größter und dynamischster Büromarkt. Hoher Sanierungsbedarf im älteren Bestand, moderne Entwicklungen in Hafenarealen.
Schwerin
Historische Innenstadt mit vielen denkmalgeschützten Gebäuden. Stabiler, aber kleinerer Büromarkt.
Greifswald
Wachsender Markt durch Universitätsausgründungen. Hoher Anteil historischer Gebäude im Stadtkern.
Stralsund
Herausragender Anteil denkmalgeschützter Altbauten. Energetische Sanierungen nur mit besonderen Auflagen möglich.
Welche Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern für den Energieausweis?
Die LBauO M-V übernimmt weitgehend die Musterbauordnung ohne über das GModG hinausgehende energetische Anforderungen. Das Landesförderinstitut M-V (LFI M-V) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung von Unternehmen. Die LEKA MV ist die zentrale Anlaufstelle für Energieeffizienz. Rostock und Schwerin haben Klimaschutzkonzepte, aber noch keine verbindlichen Satzungen für private NWG. Der Denkmalschutz ist besonders streng, die UNESCO-Welterbestädte Stralsund und Wismar erfordern enge Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Was die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet
Ein großer Teil der Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern wurde vor 1979 errichtet. Für bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) Renovierungsanforderungen: Ab 1. Januar 2030 darf der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes betragen, ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-fache. Laut Gesetzesbegründung betrifft das zunächst ungefähr die schlechtesten 16 Prozent des Bestands, ab 2033 ungefähr 26 Prozent. Das Gesetz kennt Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen, und der Energieausweis selbst löst die Pflicht nicht aus. Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit den Klassen A bis G.
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern?
Schicken Sie, was vorhanden ist. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen, was davon trägt und was noch fehlt. Typische Unterlagen sind:
- Bauantrag oder Baugenehmigung
- Grundrisse aller Geschosse, Grundlage der Zonierung nach DIN V 18599
- Baubeschreibung
- Schnitte und Ansichten
- Fotos vom Gebäude, außen und innen
- Unterlagen zur Heiztechnik, falls vorhanden
Fehlende Pläne sind der Normalfall und kein Hindernis. Fotos vom Handy und ein Telefonat zur Anlagentechnik genügen oft, ob die Daten für die digitale Bearbeitung ausreichen, prüft der Aussteller. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Was kommt ab 2030 auf Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern zu?
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf dann höchstens das 3,5-fache (ab 1. Januar 2030) und später das 2,95-fache (ab 1. Januar 2033) des Referenzgebäudes betragen.
Das trifft nach der Gesetzesbegründung ungefähr die schlechtesten 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent der Gebäude. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Abriss, Betriebsaufgabe, Baudenkmälern oder Unzumutbarkeit. Der Energieausweis selbst löst die Pflicht nicht aus, der Nachweis nach § 41 GModG ist nur auf Verlangen der Behörde zu erbringen.
Für Eigentümer heißt das: Wer heute weiß, wo sein Gebäude steht, kann Sanierungen planen, statt später unter Zeitdruck zu handeln. Der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen ist dafür die Grundlage.
Welche Stellen in Mecklenburg-Vorpommern helfen bei Fragen zu Bau und Energie weiter?
Nützlich für Bauanträge, Rückfragen zu landesspezifischen Vorgaben und Förderprogramme.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
Oberste Bauaufsichtsbehörde
LEKA MV (Landesenergie- und Klimaschutzagentur)
Landesenergieagentur
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Verbraucherzentrale
IHK Rostock / IHK Schwerin / IHK Neubrandenburg
IHK-Dachorganisation
Wie läuft der Energieausweis für Ihr Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern ab?
Woanders füllen Sie Formulare aus und warten. Hier schicken Sie eine E-Mail und wissen innerhalb eines Werktags, was Ihr Ausweis in Mecklenburg-Vorpommern kostet.
Unterlagen einreichen
Senden Sie vorhandene Pläne, Fotos und Angaben zur Anlagentechnik für die kostenlose Vorprüfung. Fehlende Angaben klären wir mit Ihnen.
Vorprüfung besprechen
Sie erfahren, welche Unterlagen vorliegen, was noch fehlt und wie es weitergeht. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Ausweis beauftragen
Nach Prüfung der vollständigen Daten stimmen wir Auftrag und Liefertermin ab. Ein berechtigter Partner stellt den Bedarfsausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern
Was kostet ein Energieausweis für Gewerbegebäude in Mecklenburg-Vorpommern?
Bei gewerbepass® zahlen Sie einen Festpreis: 899 € für den Bedarfsausweis NWG. Verbrauchsausweise biete ich seit dem GModG nicht mehr an. Starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Kann ich für ein denkmalgeschütztes Gebäude in Stralsund einen Energieausweis bekommen?
Ja. Baudenkmäler sind bis 31. Dezember 2026 von der Ausweispflicht ausgenommen, ab 1. Januar 2027 brauchen auch sie bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Die kostenlose Vorprüfung von gewerbepass® berücksichtigt den Denkmalschutzstatus und zeigt realistische Ergebnisse.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Gibt es Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern?
Das LFI M-V bietet Zuschüsse und Darlehen für energetische Sanierung. Die LEKA MV berät kostenlos. Starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung von gewerbepass®.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Funktioniert gewerbepass® auch auf Rügen oder Usedom?
Ja, selbstverständlich. gewerbepass® arbeitet komplett digital, kein Vor-Ort-Termin nötig. Unsere Energieausweise sind bundesweit gültig.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wann brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?
Ein gültiger Energieausweis muss nach § 80 GModG bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing rechtzeitig vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden, unabhängig vom Baujahr. Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern wie im ganzen Bundesgebiet. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines solchen Vertrages als Anlass hinzu.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern?
Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und es gibt erstmals die Effizienzklassen A bis G. Die Denkmal-Ausnahme entfällt, und Mischgebäude erhalten einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG).
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
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