Büro · Gewerbehalle · Lager · Praxis · Ladenlokal

Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude.

Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Erst kostenlos prüfen, dann beauftragen. 899 Euro Festpreis, geliefert in 24 Stunden.

899 EUR Festpreis

Sie senden die vorhandenen Gebäudedaten. Wir klären kostenlos und persönlich, ob sie ausreichen, was noch fehlt und welcher Leistungsumfang für Ihr Objekt erforderlich ist.

  • ✓ Kostenlose Vorprüfung
  • ✓ Persönlicher Ansprechpartner
  • ✓ DIBt-Registrierung
  • ✓ Bundesweite Bearbeitung
  • ✓ Lieferung in 24 Stunden
  • ✓ Kein Vor-Ort-Termin notwendig

Für gewerblich genutzte Gebäude

Der Ausweis muss zur tatsächlichen Nutzung passen.

Bei Nichtwohngebäuden werden unterschiedliche Nutzungsbereiche und technische Anlagen berücksichtigt. Deshalb beginnt die Bearbeitung nicht mit einem Standardformular, sondern mit einer fachlichen Sichtung Ihrer Unterlagen.

Büro und Verwaltung

Bürogebäude, Verwaltungsflächen und Co-Working-Objekte mit ihren jeweiligen Nutzungszonen.

Gewerbe- und Lagerhalle

Lagerhallen, Logistikflächen, Werkstätten sowie Produktions- und Industriegebäude.

Praxis und Gesundheit

Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren und weitere gewerblich genutzte Gesundheitsflächen.

Laden und Einzelhandel

Ladenlokale, Geschäftshäuser, Supermärkte und andere Verkaufsflächen.

Gastronomie und Hotel

Restaurants, Cafés, Hotels und Beherbergungsbetriebe mit nutzungsspezifischer Anlagentechnik.

Gebäude mit Mischnutzung

Bei Wohnen und Gewerbe unter einem Dach wird zuerst geklärt, ob ein oder zwei Ausweise erforderlich sind.

Ihr Objekt ist anders aufgebaut?

Schicken Sie zunächst, was vorhanden ist, oder rufen Sie direkt an. Stephan Grosser klärt persönlich den Umfang der benötigten Informationen und Unterlagen.

Typische Anlässe

Wann ein Energieausweis fürs Gewerbe relevant wird.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt einen gültigen Energieausweis insbesondere bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und künftig auch bei der Verlängerung solcher Verträge.

Ab 1. Januar 2027 ist die Neuausstellung von Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig. Das GModG verlangt dann eine energetische Bilanzierung. Deshalb erhalten Sie bei uns schon heute einen Bedarfsausweis nach DIN V 18599.

  • Verkauf

    Spätestens bei der Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Am besten liegt er bereits zu Beginn der Vermarktung vor.

  • Vermietung oder Verpachtung

    Auch bei Neuvermietung oder Neuverpachtung muss der gültige Ausweis spätestens bei der ersten Besichtigung oder Begehung vorliegen.

  • Vertragsverlängerung

    Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt.

  • Neubau

    Der energetische Bedarf wird auf Grundlage der Planung und der technischen Gebäudeausrüstung berechnet.

  • Umbau oder Sanierung

    Ob ein neuer Ausweis oder weiterer Nachweis nötig ist, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.

Bei Verstößen gegen die Vorlage- und Übergabepflichten können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen.

Die kostenlose Vorprüfung ersetzt nicht die Energieausweisberechnung. Sie dient ausschließlich der ersten Sondierung Ihrer Gebäudesituation.

Unser Kernprodukt

Bedarfsausweis nach DIN V 18599

Die Berechnung bildet Gebäudehülle, Anlagentechnik und unterschiedliche Nutzungszonen ab. Damit erhalten Sie schon heute die Ausweisart, die für Nichtwohngebäude auch nach dem 1. Januar 2027 maßgeblich bleibt. Es ist damit zu rechnen, dass Verbrauchsausweise ab Januar 2027 zum Beispiel von Banken nicht mehr akzeptiert werden.

  • Berechnung nach DIN V 18599
  • Berücksichtigung von Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
  • Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil des Energieausweises
  • DIBt-Registrierung mit amtlicher Registriernummer
  • Grundsätzlich zehn Jahre gültig – auch über den 1. Januar 2027 hinaus

Wir kümmern uns um Berechnung, DIBt-Registrierung und die passende gesetzliche Fassung. Vorhandene Verbrauchsdaten nutzen wir zusätzlich als Plausibilitätscheck.

Transparent vor der Beauftragung

899 EUR Festpreis

Schnell, vollständig digital und persönlich betreut. Sobald Ihre Gebäudedaten vollständig und plausibel sind, liefern wir den fertigen Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden.

  • ✓ Kostenlose persönliche Vorprüfung
  • ✓ Kein Vor-Ort-Termin notwendig
  • ✓ DIBt-Registrierung inklusive
  • ✓ Modernisierungsempfehlungen im Ausweis

Im Festpreis enthalten

  • Kostenlose persönliche Vorprüfung der vorhandenen Gebäudedaten
  • Bedarfsberechnung nach DIN V 18599 für bis zu vier Nutzungszonen
  • Vollständiger Energiebedarfsausweis für das Nichtwohngebäude
  • Modernisierungsempfehlungen im Rahmen des Energieausweises
  • Erforderliche DIBt-Registrierung mit Registriernummer
  • Persönliche Abstimmung per Telefon und E-Mail
  • Digitale Übergabe der fertigen Unterlagen

Mehr als 99 Prozent der Gebäude liefern wir zum Festpreis. Nur außergewöhnlich große oder besonders komplexe Objekte können ein individuelles Angebot erfordern – immer klar benannt, bevor Sie sich entscheiden.

Digital einreichen, persönlich klären

Aus vorhandenen Unterlagen wird ein klarer Plan.

Sie müssen vor der ersten Anfrage nicht jedes Detail kennen. Reichen Sie ein, was vorhanden ist. Fehlende Informationen werden in der Vorprüfung geordnet und anschließend gezielt mit Ihnen geklärt.

Hilfreiche Unterlagen

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Bauantrag, Baugenehmigung oder Baubeschreibung
  • Flächenangaben und Beschreibung der Nutzungsbereiche
  • Angaben zur Gebäudehülle, Fenstern und Dach
  • Unterlagen zur Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungstechnik

Unvollständig ist kein Ausschlusskriterium. Die Vorprüfung zeigt, was wirklich noch benötigt wird.

  1. Unterlagen senden

    Laden Sie die vorhandenen Dateien über die Vorprüfungsseite hoch oder senden Sie sie direkt per E-Mail.

  2. Kostenlos prüfen und besprechen

    Stephan Grosser prüft Nutzung, Datengrundlage und Leistungsumfang persönlich und klärt offene Fragen mit Ihnen.

  3. Beauftragen und Ausweis erhalten

    Erst mit klarer Datengrundlage entscheiden Sie. Danach wird der Ausweis berechnet, registriert und digital übergeben.

Verkauf, Vermietung oder Notartermin

Sie haben es eilig? Der Notartermin steht schon fest?

Suchen Sie jetzt den persönlichen Kontakt. Stephan Grosser prüft sofort, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen. Sobald die Datengrundlage vollständig und plausibel ist, liefern wir den fertigen Ausweis innerhalb von 24 Stunden.

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Kein Callcenter. Kein anonymer Online-Generator.

Sie sprechen persönlich mit Stephan Grosser.

Der Gründer und Inhaber von gewerbepass® DEUTSCHLAND sichtet Ihre Unterlagen selbst, bespricht offene Punkte direkt mit Ihnen und bleibt bis zur Übergabe Ihr Ansprechpartner. Das macht die Abwicklung persönlich, professionell, komfortabel und schnell.

Direkter Kontakt zum Inhaber

Kein Callcenter und kein Ticketsystem: Sie klären Ihren Gebäudefall direkt mit Stephan Grosser.

Lieferung in 24 Stunden

Sobald alle benötigten Daten vollständig und plausibel vorliegen, erhalten Sie den fertigen Ausweis innerhalb von 24 Stunden.

Bequem und nachvollziehbar

Digitale Abwicklung, persönliche Rückfragen und ein DIBt-registrierter Ausweis – ohne unnötige Wege.

Die wichtigsten Antworten

Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Was kostet ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?

Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 EUR als Endpreis. Im Festpreis enthalten sind die fachliche Berechnung nach DIN V 18599, Modernisierungsempfehlungen, die erforderliche DIBt-Registrierung und die digitale Übergabe. Mehr als 99 Prozent der von uns bearbeiteten Gebäude können wir zu diesem Festpreis liefern. Nur bei außergewöhnlich großen oder besonders komplexen Objekten kann ein individuelles Angebot nötig werden – transparent vor der Beauftragung.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Wann wird für eine Gewerbeimmobilie ein Energieausweis benötigt?

Ein gültiger Energieausweis ist insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung relevant und bei Neubauten zu erstellen. Auch nach bestimmten umfangreichen Änderungen kann ein neuer Nachweis erforderlich werden. Welche Pflicht im konkreten Fall besteht, hängt vom Gebäude und Anlass ab. Die kostenlose Vorprüfung ordnet Ihren Fall anhand der vorhandenen Informationen ein.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Kann ich den Energieausweis für mein Gewerbe online erstellen lassen?

Sie können Unterlagen digital einreichen und offene Punkte persönlich per Telefon oder E-Mail klären. Auf dieser Grundlage ist die bundesweite Bearbeitung häufig ohne Vor-Ort-Termin möglich. Falls die Unterlagen oder der konkrete Gebäudefall eine Besichtigung erforderlich machen, wird das vor der Beauftragung mit Ihnen abgestimmt.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Baubeschreibung, Flächenangaben sowie Informationen zur Gebäudehülle und zur Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungstechnik. Senden Sie zunächst einfach, was vorhanden ist. Die kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen, welche Angaben noch fehlen.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Warum wird das Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 berechnet?

Nichtwohngebäude bestehen häufig aus unterschiedlich genutzten Zonen. Büro, Lager, Verkauf oder Praxis stellen jeweils andere Anforderungen an Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. DIN V 18599 bildet diese Nutzungen und technischen Systeme in der Bedarfsberechnung ab.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Wie schnell kann der Energieausweis erstellt werden?

Sobald alle benötigten Gebäudedaten vollständig und plausibel vorliegen, liefern wir den fertigen Energieausweis innerhalb von 24 Stunden. Nennen Sie einen Notar-, Verkaufs- oder Vermietungstermin direkt bei Ihrer Anfrage, damit Stephan Grosser die Dringlichkeit persönlich einplanen kann.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Bleibt mein Bedarfsausweis nach dem 1. Januar 2027 gültig?

Ja, ein ordnungsgemäß ausgestellter Bedarfsausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Verbrauchsausweise nach § 82 GModG nur noch für Gebäude ausgestellt werden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Deshalb erhalten Sie bei gewerbepass schon heute den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 – keine für Nichtwohngebäude auslaufende Verbrauchsausweis-Lösung.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Was passiert nach der kostenlosen Vorprüfung?

Sie erhalten eine persönliche fachliche Einschätzung zu Ihrem Gebäude, den vorhandenen und noch fehlenden Unterlagen sowie zum vorgesehenen Leistungsumfang. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Bedarfsausweis zum Festpreis beauftragen. Die Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Bekommt der Energieausweis eine DIBt-Registriernummer?

Ja. Jeder ausgestellte Energieausweis wird mit der erforderlichen Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Die Registrierungsgebühr ist im vereinbarten Festpreis enthalten.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Jetzt wissen Sie alles. Außer wie Ihr Gebäude abschneidet.

Eine Nachricht an mich, und innerhalb eines Werktags wissen Sie, was Ihr Energieausweis kostet und wie Ihr Gebäude mit und ohne Optimierung abschneidet. Kostenlos. Unverbindlich. Persönlich.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
grosser@gewerbepass.de
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