Aufbau des Energieausweises für NWG
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude nach GModG umfasst mindestens 4 bis 5 Seiten. Der Bedarfsausweis ist in der Regel umfangreicher als der Verbrauchsausweis. Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum auf Seite 1 zeigen direkt, ob ein vorhandener Ausweis noch trägt, mehr dazu im Ratgeber Energieausweis Gültigkeit:
Allgemeine Angaben
Gebäudeadresse, Ausweistyp (Verbrauch/Bedarf), Baujahr, Nutzfläche (NGF), Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum, Ausstellernummer
Energetische Einordnung
Bis Ende 2026 zeigt der NWG-Ausweis Energiekennwerte und Vergleichswerte, aber keine gesetzliche A+-bis-H-Klasse. Ab 2027 kommt für Nichtwohngebäude die Skala A bis G auf Basis des Referenzgebäudes hinzu.
Energiekennwerte
Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a), aufgeschlüsselt nach Energieträger (Gas, Fernwärme, Strom). Primärenergiebedarf. Bei Bedarfsausweis: Nutzungszonen-Aufteilung
Heizungs- und Anlagentechnik
Art der Heizungsanlage, Energieträger, Lüftungsanlage, Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung (nur Bedarfsausweis)
Modernisierungsempfehlungen
Kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen mit Einsparpotenzial. Enthält der Bedarfsausweis standardmäßig, beim Verbrauchsausweis optional
Die wichtigsten Kennwerte erklärt
Endenergiebedarf/-verbrauch [kWh/(m²·a)]
Die Energie, die tatsächlich ins Gebäude eingespeist wird, gemessen an der Gebäudegrenze. Beim Bedarfsausweis: theoretisch berechneter Bedarf. Beim Verbrauchsausweis: gemessener und witterungsbereinigter Verbrauch. Ab 2027 wird die NWG-Effizienzklasse anhand des gesetzlich bestimmten Verhältnisses zum Referenzgebäude eingeordnet.
Primärenergiebedarf [kWh/(m²·a)]
Berücksichtigt die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Ein Kilowatt Strom entspricht z. B. ca. 1,8 kWh Primärenergie (fossil), wegen der Kraftwerksverlusten. Strom aus erneuerbaren Quellen hat einen Primärenergiefaktor von 0. Der Primärenergiebedarf ist für GModG-Nachweise (Neubau) relevant.
Nettogrundfläche (NGF)
Die Bezugsgröße für alle Kennwerte. Beim Nichtwohngebäude ist das die Nettogrundfläche nach DIN 277, also alle Nutzflächen ohne Wanddicken. Nicht zu verwechseln mit Bruttogrundfläche (BGF) oder Nutzfläche nach Mietvertrag.
Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude
Bis zum 31. Dezember 2026 gibt es für Nichtwohngebäude keine gesetzliche Buchstabenskala von A+ bis H; sie gehört zu Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2027 führt das GModG für Nichtwohngebäude die Klassen A bis G ein. Maßstab ist das Verhältnis zum individuellen Referenzgebäude, nicht eine pauschale kWh-Tabelle.
Bis 31. Dezember 2026
Kennwerte und Vergleichswerte für Nichtwohngebäude, ohne gesetzliche NWG-Buchstabenklasse.
Ab 1. Januar 2027
Klassen A bis G. Klasse A umfasst auch Nullemissionsgebäude; die übrige Einordnung folgt dem Verhältnis zum Referenzgebäude.
Eine schlechte Klasse löst allein keine automatische Sanierungspflicht aus. Für ein konkretes Gebäude zählen die gesetzlichen Grenzwerte, Stichtage und Ausnahmen. Mehr zu den neuen GModG-Klassen →