Energieausweis speziell für Einzelhandel / Geschäftsgebäude

Energieausweis für Einzelhandel und Geschäftsgebäude

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Ladengeschäfte, Supermärkte und Geschäftshäuser. 899 EUR Festpreis, rechtssicher, DIBt-registriert, bundesweit.

Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.

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Stephan Grosser

Gründer & Ihr Ansprechpartner

Festpreis

899
EUR

Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung

Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

Deutschland

„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“

Tanja Haase

Deutschland

„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“

Michael Schrenk

Dassendorf

Besonderheiten bei Einzelhandel / Geschäftsgebäude

  • Fotos von Heizung, Lüftung und Typenschildern, per Handy aufgenommen
  • Flächennachweis: Verkaufsfläche, Lager, Büro- und Nebenflächen (Grundriss oder Mietvertrag)
  • Angaben zu Beleuchtungsanlage (Neonröhren, LED, Schaufensterbeleuchtung) und Klimatisierung
  • Betriebszeiten und Jahresöffnungstage (relevant für Bedarfsausweis)

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?

Für Einzelhandelsgebäude stellen wir nur noch Bedarfsausweise nach DIN V 18599 aus, zum Festpreis von 899 EUR. Das GModG lässt ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr zu. Bereits korrekt ausgestellte Ausweise bleiben grundsätzlich gültig; Finanzierer können bei einer konkreten Transaktion dennoch einen aktuellen Bedarfsausweis fordern. Für den Handel ist die Berechnung ohnehin oft aussagekräftiger, weil Kühlung, Klimatisierung und Schaufensterbeleuchtung Verbrauchsdaten verzerren können. Jahresverbräuche nutzen wir als Realitätscheck.

Verbrauchsausweis

Wird nicht mehr angeboten

  • Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
  • Finanzierer können einen aktuellen Bedarfsausweis verlangen
  • Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung

Bedarfsausweis

899 EUR Festpreis

  • ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
  • ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
  • ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen

Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet.

EPBD 2026: Was ändert sich für Einzelhandel / Geschäftsgebäude?

Einzelhandelsgebäude können durch Beleuchtung, häufige Türöffnungen sowie Kälte- und Klimatechnik hohe Energieverbräuche aufweisen. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 trennt die gebäudebezogene Bewertung von Prozessenergie und liefert eine Grundlage für Maßnahmen. Ob ein Objekt die Grenzwerte des § 40 GModG überschreitet, hängt vom Verhältnis zum Referenzgebäude und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Mehr zu EPBD und Sanierungspflichten →

Preisvergleich

Anbieter Ausweistyp Preis Hinweis
Lokaler Energieberater Bedarfsausweis 1.200 bis 2.500 EUR Persönliche Begehung, aufwendige Zonierung
Online-Anbieter (Massenmarkt) Verbrauchsausweis 249 bis 499 EUR Standardisierte Prozesse, kein NWG-Spezialist
gewerbepass.de Bedarfsausweis NWG 899 EUR DIN V 18599, Klimatisierung und Beleuchtung berücksichtigt, EPBD-konform, bundesweit

Alle Preise sind Festpreise.

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So funktioniert es, in 3 Schritten

1

E-Mail schicken

Eine E-Mail an mich und das Ergebnis steht bereit in 24 Stunden oder schneller. Kein Formular, kein Login, kein Account.

2

Klarheit bekommen

Innerhalb eines Werktags erhalten Sie Ihre persönliche Vorprüfung: Was kostet Ihr Ausweis? Wie fällt er aus? Was fehlt noch? Kostenlos und unverbindlich, die Voranalyse gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

3

In 24h Ausweis erhalten

Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Einzelhandel / Geschäftsgebäude

Ich betreibe mehrere Filialen, brauche ich für jede einen eigenen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis bezieht sich immer auf ein konkretes Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit. Jede Filiale in einem eigenen Gebäude benötigt einen separaten Ausweis. Bei Filialen in Einkaufszentren ist in der Regel der Gebäudeeigentümer (Centerbetreiber) für den Ausweis des Gesamtgebäudes verantwortlich. Für Filialisten mit mehreren Objekten bieten wir auf Anfrage Staffelpreise an.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de

Unser Ladengeschäft hat eine große Kühlung für Lebensmittel. Wird der Kühlstrom im Ausweis berücksichtigt?

Kühlenergie für Waren (Prozesskälte) wird im Energieausweis grundsätzlich nicht berücksichtigt, nur gebäudebezogener Energieverbrauch für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung zählt. Wenn Ihre Stromrechnungen Prozesskälte und Gebäudeenergie nicht trennen, empfiehlt sich der Bedarfsausweis, der unabhängig von Verbrauchsdaten den gebäudebezogenen Energiebedarf berechnet.

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Was passiert, wenn ich beim Verkauf meines Geschäftshauses keinen Energieausweis vorlege?

Das GModG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vor, wenn kein Energieausweis vorgelegt oder ausgehängt wird. Käufer können außerdem nachträglich Mängelansprüche geltend machen. Die Vorlage gegenüber dem Kaufinteressenten ist bereits beim ersten Besichtigungstermin Pflicht, nicht erst beim Notartermin.

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Unser Geschäftshaus hat im Erdgeschoss einen Laden und darüber Wohnungen. Welcher Ausweis gilt?

Bei gemischter Nutzung kann bis Ende 2026 eine getrennte Behandlung von Wohn- und Nichtwohnteil erforderlich sein; eine starre 10-Prozent-Grenze gibt es dafür nicht. Ab Januar 2027 entfällt die bisherige Trennungsregel des § 106. Dann ist das Gebäude anhand seiner überwiegenden Zweckbestimmung und der konkreten Rechtslage einzuordnen. Wir prüfen kostenlos, welcher Ausweis für Ihr Objekt erforderlich ist.

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Muss der Energieausweis in meinem Ladengeschäft sichtbar ausgehängt werden?

Ja. Das GModG verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 500 m² (ab 2027: 250 m²) Nutzfläche, die öffentlich zugänglich sind, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Für kleinere Ladengeschäfte gilt die Aushangpflicht nicht, jedoch muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.

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Einzelhandel / Geschäftsgebäude: Energieausweis in Ihrer Stadt

Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Jetzt wissen Sie alles. Außer wie Ihr Gebäude abschneidet.

Eine Nachricht an mich, und innerhalb eines Werktags wissen Sie, was Ihr Energieausweis kostet und wie Ihr Gebäude mit und ohne Optimierung abschneidet. Kostenlos. Unverbindlich. Persönlich.

Stephan Grosser, Gründer und Inhaber von gewerbepass Deutschland
Stephan Grosser
Gründer & Inhaber · gewerbepass® DEUTSCHLAND
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