Energieausweis speziell für Bürogebäude
Energieausweis für Bürogebäude
Gesetzeskonformer Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Büros und Verwaltungsgebäude. Festpreis 899 EUR, digital, DIBt-registriert.
Festpreis. Persönlich. Fertig in 24 Stunden.
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Stephan Grosser
Gründer & Ihr Ansprechpartner
Festpreis
Bedarfsausweis nach DIN V 18599 inkl. DIBt-Registrierung
Was Kunden uns schreiben, ungeschönt
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Besonderheiten bei Bürogebäude
Folgende Unterlagen und Informationen benötigen Sie für den Energieausweis Ihres Bürogebäudes:
- Fotos der Heiztechnik und der Typenschilder, per Handy aufgenommen
- Grundrisse oder Flächennachweis für Nettogrundfläche (NGF) je Nutzungszone
- Angabe der Betriebszeiten und Belegungsdichte (Personen/m²)
- Nachweis über Lüftungsanlage und Kühlung (falls vorhanden)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Bürogebäude?
Für Bürogebäude erstellen wir grundsätzlich nur noch den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 EUR. Das GModG erlaubt ab 2027 keine neuen Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr. Ein heute ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt grundsätzlich gültig. Banken verlangen bei Finanzierungen jedoch teilweise schon vor Ablauf einen aktuellen Ausweis; nach dem Systemwechsel kann deshalb je nach Finanzierer ein Bedarfsausweis nötig werden. Eine allgemeine Bankpflicht gibt es nicht. Für Bürogebäude passt der Bedarfsausweis ohnehin besser: Mieterwechsel, Belegungsdichte und Klimatisierung verzerren Verbrauchsdaten. Ihre Heizkostenabrechnungen nutzen wir trotzdem gern als Realitätscheck.
Verbrauchsausweis
Wird nicht mehr angeboten
- Ab 2027 für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig (GModG)
- Finanzierer können einen aktuellen Bedarfsausweis verlangen
- Verbrauchsdaten dienen nur noch als Realitätscheck der Berechnung
Bedarfsausweis
899 EUR Festpreis
- ✓ Ingenieurmäßige Berechnung nach DIN V 18599
- ✓ Auch nach dem GModG ab 2027 zulässig
- ✓ Inkl. DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen
Die kostenlose Vorprüfung zeigt vorab, wo Ihr Gebäude auf der Effizienzskala landet.
EPBD 2026: Was ändert sich für Bürogebäude?
Bürogebäude mit großen Glasfassaden, veralteten Klimaanlagen und hohen Heiz- und Kühllasten können einen hohen Primärenergiebedarf haben. Ab 2030 gelten für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude Grenzwerte im Verhältnis zum Referenzgebäude. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 liefert eine belastbare energetische Einordnung; ob § 40 GModG greift, muss einschließlich Ausnahmen gesondert geprüft werden.
Preisvergleich
| Anbieter | Ausweistyp | Preis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Lokaler Energieberater | Bedarfsausweis | 1.500 bis 3.000 EUR | Vor-Ort-Begehung, hoher Zeitaufwand |
| Online-Anbieter (Massenmarkt) | Verbrauchsausweis | 299 bis 499 EUR | Kein persönlicher Ansprechpartner, oft Wohngebäude-Fokus |
| gewerbepass.de | Bedarfsausweis NWG | 899 EUR | DIN V 18599, EPBD-konform, Modernisierungsempfehlungen inklusive, persönliche Beratung |
Alle Preise sind Festpreise.
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Klarheit bekommen
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In 24h Ausweis erhalten
Persönlich abgestimmt. Rechtssicher. DIBt-registriert. Ihr fertiger Ausweis ist in 24 Stunden in Ihrer Inbox. Bezahlung bequem per Rechnung. Und fertig.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Bürogebäude
Brauche ich für jedes Stockwerk meines Bürogebäudes einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude oder eine eigenständige Gebäudeeinheit (z.B. einen Büroturm). Einzelne Etagen oder Mietflächen benötigen keinen separaten Ausweis, solange sie Teil desselben thermischen Gebäudes sind.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Mein Bürogebäude hat mehrere Mieter mit eigenen Stromzählern. Wie gehe ich vor?
Bei mehreren Mietern mit eigenem Direktstromvertrag können die jeweiligen Verbrauchsdaten beim zuständigen Netzbetreiber oder über den Energieversorger angefordert werden. Alternativ kann der Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudeeigenschaften erstellt werden, ohne individuelle Mieterdaten zu benötigen. Wir klären in der kostenlosen Vorprüfung, welcher Weg bei Ihrem Objekt möglich und sinnvoll ist.
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Wie lange dauert die Erstellung des Energieausweises für mein Bürogebäude?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel 24 Stunden. Wir informieren Sie vorab, welche Unterlagen konkret benötigt werden, damit keine Rückfragen entstehen.
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Gilt der Energieausweis auch, wenn ich das Bürogebäude teilweise selbst nutze und teilweise vermiete?
Ja. Der Energieausweis für das Bürogebäude gilt für das gesamte Objekt und ist sowohl für vermietete als auch selbst genutzte Flächen gültig. Lediglich bei Mischgebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteilen über 10% der Nutzfläche sind getrennte Ausweise für den Wohn- und den Nichtwohnteil gesetzlich vorgeschrieben.
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Kann ich den Energieausweis für mein Bürogebäude auch für die Beantragung von Fördermitteln verwenden?
Der Energieausweis allein reicht für Förderanträge (z.B. BEG der KfW) in der Regel nicht aus, dort wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Energieeffizienz-Experten-Gutachten benötigt. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599, den wir erstellen, liefert jedoch die Energiekennwerte, die als Grundlage für weiterführende Energieberatungen dienen.
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Andere Gebäudetypen
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Alle Angaben laufen telefonisch oder per E-Mail, der Prozess ist in jeder Stadt derselbe. Lokale Marktdaten und Behörden-Infos finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
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