01 · Gebäude
Nutzung und Zonen
Büro, Halle, Praxis, Laden oder mehrere Nutzungen: Die Aufteilung beeinflusst, wie das Gebäude nach DIN V 18599 bilanziert wird.
Nichtwohngebäude · Gewerbeimmobilien · bundesweit
Fachlich berechnet statt aus Verbrauchswerten abgeleitet. Persönlich geprüft. Digital beauftragt. Zum Gesamtfestpreis von 899 EUR.
Bevor Sie beauftragen, prüfe ich Ihre Unterlagen kostenlos: Passt der Bedarfsausweis zu Ihrem Objekt? Welche Daten liegen vor? Was fehlt noch?
Bedarfsausweis NWG
Gesamtfestpreis · Endpreis gem. §19 UStG
Die Vorprüfung ist kostenlos. Sie entscheiden erst, wenn der erforderliche Umfang und die Datengrundlage geklärt sind.
Bereit für den 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 ist die Neuausstellung von Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verboten. Ihr Bedarfsausweis nach DIN V 18599 bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Wir kümmern uns um Berechnung, DIBt-Registrierung und die zum Ausstellungszeitpunkt richtige gesetzliche Fassung.
Erst fachlich einordnen
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welcher Ausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, welche Unterlagen bereits ausreichen und was noch fehlt. So steht Ihr Bedarfsausweis von Anfang an auf einer soliden Grundlage: keine Überraschungen, klare nächste Schritte und persönlicher Service für Sie.
01 · Gebäude
Büro, Halle, Praxis, Laden oder mehrere Nutzungen: Die Aufteilung beeinflusst, wie das Gebäude nach DIN V 18599 bilanziert wird.
02 · Anlass
Der Anlass bestimmt mit, welche Nachweise benötigt werden. Auch eine laufende Finanzierung oder ein Notartermin kann besondere Anforderungen mitbringen.
03 · Datengrundlage
Grundrisse, Bauteile und Anlagentechnik bilden die Grundlage. Was fehlt und fachlich ergänzt werden kann, wird vor der Beauftragung geklärt.
Der fachliche Kern
Die Norm bilanziert den rechnerischen Energiebedarf des Gebäudes. Dadurch hängt das Ergebnis nicht davon ab, ob frühere Nutzer besonders sparsam oder verschwenderisch waren.
Das GModG verändert die Anforderungen ab dem 1. Januar 2027 grundlegend. Neue Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude sind dann verboten. Deshalb ist damit zu rechnen, dass Verbrauchsausweise zum Beispiel von Banken nicht mehr akzeptiert werden. Der Bedarfsausweis nach DIN V 18599 schafft dagegen eine belastbare und zukunftssichere Grundlage.
Bauteile, Flächen, Orientierung und energetische Eigenschaften fließen in die Bilanz ein.
Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung werden berücksichtigt, soweit sie für das Objekt relevant sind.
Bereiche mit unterschiedlicher Nutzung werden getrennt beschrieben, etwa Büro, Lager, Verkauf oder Produktion.
End- und Primärenergiebedarf machen den berechneten energetischen Zustand nachvollziehbar.
Beispiel: Büro und Lager in einem Gebäude
Büroflächen benötigen typischerweise andere Nutzungs- und Technikannahmen als ein Lager. Die Zonierung bildet diese Unterschiede ab, bevor die Einzelbereiche zum Gebäudeergebnis zusammengeführt werden. Genau deshalb ist ein Nichtwohngebäude kein Fall für einen pauschalen Online-Rechner.
Sie müssen nicht alles zusammensuchen
Unvollständige Bauakten sind normal. Sie bekommen vor der Beauftragung eine klare Liste: vorhanden, noch benötigt und persönlich zu klären.
Transparent vor der Beauftragung
Sie erhalten den Bedarfsausweis einschließlich Berechnung, Registrierung und persönlicher Abstimmung zum Gesamtfestpreis. Mehr als 99 Prozent der Gebäude liefern wir für 899 EUR; nur außergewöhnlich große oder besonders komplexe Fälle können ein transparentes individuelles Angebot erfordern.
Endpreis gem. §19 UStG. Keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen.
Persönlich und digital
Ein klarer Ablauf. Keine unnötige Dateneingabe. Offene Punkte klären wir direkt miteinander.
Reichen Sie die vorhandenen Pläne, Beschreibungen und Angaben digital ein.
Ich ordne Gebäude, Nutzungen und Datengrundlage persönlich ein und benenne offene Punkte.
Sie kennen Vorgehen, Preis und benötigte Angaben, bevor Sie den Bedarfsausweis beauftragen.
Nach vollständiger und plausibler Datengrundlage wird der Ausweis innerhalb von 24 Stunden berechnet, registriert und digital übergeben.
„Perfekt! Herzlichen Dank!“
Eberhard Gregory
Deutschland
„Toll! Ich freue mich sehr darüber, besten Dank!“
Tanja Haase
Deutschland
„Vielen Dank für die Übermittlung des Energieausweises. Gerne wieder beim nächsten Haus :-)“
Michael Schrenk
Dassendorf
Verschiedene Nutzungen, ein fachlicher Prozess
Die Nutzungsart verändert die Berechnung, nicht den persönlichen Ablauf. Auch komplexere Kombinationen werden vorab fachlich eingeordnet.
Die wichtigsten Antworten
Das hängt vom konkreten Gebäude, dem Anlass und der vorhandenen Datengrundlage ab. Ein Bedarfsausweis ist insbesondere bei Neubauten und in Fällen relevant, in denen der energetische Zustand rechnerisch ermittelt werden muss oder belastbare Verbrauchsdaten nicht ausreichen. Bei Verkauf, Vermietung oder einer anstehenden Transaktion wird in der kostenlosen Vorprüfung geklärt, welcher Ausweistyp für Ihr Objekt fachlich passt.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Ja. Energiebedarfsausweis ist die ausführliche Bezeichnung. Beide Begriffe meinen einen Energieausweis, dessen Kennwerte aus Gebäudehülle, Nutzung und Anlagentechnik berechnet werden. Für Nichtwohngebäude erfolgt diese Bilanzierung nach DIN V 18599.
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Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 EUR als Gesamtfestpreis. Darin enthalten sind die fachliche Berechnung nach DIN V 18599, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registrierung und die digitale Übergabe. Mehr als 99 Prozent der Gebäude liefern wir zu diesem Preis. Nur außergewöhnlich große oder besonders komplexe Fälle können ein transparentes individuelles Angebot erfordern. Die persönliche Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Sie können die vorhandenen Unterlagen digital einreichen und offene Punkte persönlich per Telefon oder E-Mail klären. Die Bearbeitung ist bundesweit möglich. Online bedeutet dabei nicht automatisch: Ihr Gebäude wird individuell betrachtet und nicht aus wenigen Formulareingaben pauschal berechnet. Sollte im Einzelfall eine zusätzliche Klärung am Objekt fachlich erforderlich sein, erfahren Sie das vor der Beauftragung.
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Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte, Flächenangaben, Baubeschreibung, Angaben zu Bauteilaufbauten sowie Unterlagen zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Bei mehreren Nutzungen werden zusätzlich Angaben zur Aufteilung benötigt. Senden Sie zunächst, was vorhanden ist. Die Vorprüfung zeigt konkret, was noch fehlt.
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Fehlende Unterlagen sind kein Grund, die Anfrage aufzuschieben. In der kostenlosen Vorprüfung wird zuerst geordnet, welche Informationen bereits vorliegen, welche Angaben noch benötigt werden und welche Punkte sich fachlich nachvollziehbar ergänzen lassen. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
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Sobald die benötigten Gebäude- und Anlagendaten vollständig und plausibel vorliegen, liefern wir den fertigen Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden. Wenn ein Notar-, Verkaufs- oder Vermietungstermin ansteht, rufen Sie direkt an und nennen Sie die Frist.
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Ja. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Bedarfsausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Neuausstellung von Verbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude gemäß GModG verboten. Mit dem Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erhalten Sie deshalb schon heute die für Nichtwohngebäude maßgebliche Ausweisart.
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Ja. Der ausgestellte Energieausweis erhält die erforderliche Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Die Registrierung ist im Gesamtfestpreis enthalten.
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