Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude, kurz gefasst?
Grundrisse aller Etagen mit Nutzungszonen, Angaben zur Gebäudehülle, zu Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung sowie zum Baujahr. Das ist die Checkliste Bedarfsausweis in ihrer knappsten Form. Verbrauchsabrechnungen brauchen Sie nicht zu besorgen: Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik.
Grundrisse aller Etagen Pflicht
Maßstäbliche Grundrisse mit Angabe der Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf, Serverraum etc.) und Nettogrundflächen. Auch handskizzierte Grundrisse oder CAD-Pläne sind möglich
Angaben zur Gebäudehülle Pflicht
Wandaufbau und Dämmung (U-Werte oder Baujahr als Anhaltspunkt), Dachkonstruktion, Fenster (Verglasung, U-Wert oder Baujahr), Kellerdecke oder Bodenplatte
Heizungsanlage Pflicht
Typ (Gastherme, Wärmepumpe, Fernwärme etc.), Energieträger, Baujahr und Nennleistung in kW
Lüftungsanlage Pflicht
Zentral oder dezentral, mit oder ohne Wärmerückgewinnung, Baujahr und Volumenstrom falls bekannt
Beleuchtungssystem Pflicht
Lichtquellentyp (LED, T8-Röhren, HQL etc.), installierte Leistung in W/m² falls bekannt, Betriebszeiten
Klimatisierung / Kühlung Hilfreich
Falls vorhanden: Typ, Kühlleistung in kW, Baujahr
Warmwasserbereitung Hilfreich
Zentral oder dezentral, Typ (Boiler, Durchlauferhitzer, Solar), Energieträger
Baujahr und Sanierungshistorie Hilfreich
Wann wurde das Gebäude gebaut? Wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (Fassade, Fenster, Dach, Heizung)?
Der Ausweis selbst kostet 899 EUR Festpreis, die Vorprüfung ist kostenlos. Beide Preise gelten unabhängig davon, wie vollständig Ihre Unterlagen heute schon sind.
Unterscheiden sich die Unterlagen je nach Gebäudetyp?
Ja, und zwar deutlich. Eine Lagerhalle braucht kaum Angaben zur Lüftung, eine Arztpraxis oder ein Restaurant dagegen sehr genaue. Die folgende Matrix zeigt, wo der Schwerpunkt je Gebäudetyp liegt, damit Sie nicht pauschal alles zusammensuchen, was irgendwo einmal gefragt wurde.
| Unterlage | Halle / Produktion | Bürogebäude | Praxis / Klinik | Gastronomie / Hotel | Mischgebäude |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundrisse und Schnitte | Hallenraster, Hallenhöhe, Lager- vs. Bürofläche | Etagengrundrisse mit Raumbuch je Zone | Behandlungs-, Warte- und Verwaltungszonen getrennt | Küche, Gastraum, Kühlräume getrennt ausgewiesen | Getrennte Pläne für Wohn- und Gewerbeteil |
| Flächen- und Zonenangaben | Nettogrundfläche Produktion vs. Sozialräume | m² je Nutzungszone, Personenzahl | Fläche je Fachbereich, Betriebszeiten | Fläche und Öffnungszeiten je Bereich | Flächenanteil Wohnen zu Gewerbe |
| Gebäudehülle | Hallenwände, Sheddach, Toranteile | Fassade, Verglasungsanteil | Wandaufbau, Fenster wie Bürogebäude | Wandaufbau, oft ältere Bausubstanz | Je Gebäudeteil getrennt, falls baulich abweichend |
| Heizung und Warmwasser | Hallenheizung, Strahlungsheizung | Zentralheizung, Baujahr, Leistung | Zentralheizung plus Sterilisation/Warmwasserbedarf | Hoher Warmwasserbedarf durch Küche | Getrennte oder gemeinsame Anlage klären |
| Lüftung und Kühlung | Oft nur natürliche Lüftung | RLT-Anlage, Wärmerückgewinnung | Hygienische Anforderungen, oft RLT-Pflicht | Küchenabluft, Fettabscheider, hoher Luftwechsel | Je Gebäudeteil getrennt bewerten |
| Beleuchtung | Hallenbeleuchtung, meist hohe Leistung | Bürobeleuchtung, Tageslichtanteil | Behandlungsraumbeleuchtung | Gastraum- und Küchenbeleuchtung getrennt | Je Gebäudeteil getrennt erfassen |
| Sanierungsnachweise | Dach, Tore, Fassade | Fenster, Fassade, Heizung | Fenster, Heizung, Lüftung | Küchentechnik, Fassade | Je Gebäudeteil getrennt dokumentieren |
Die passende Ausgangslage für Ihren Gebäudetyp im Detail: Lagerhalle, Bürogebäude, Arztpraxis, Gastronomie und Hotel und Pension.
Woher bekomme ich Baupläne und Grundrisse, wenn ich keine habe?
Der Reihe nach: eigene Unterlagen und Kaufvertrag prüfen, dann Verwalter und Voreigentümer fragen, danach den Architekten kontaktieren, zuletzt die Bauakte beim Bauamt anfragen. Ein Vor-Ort-Termin zur Vermessung bietet gewerbepass nicht an, auch dieser Weg läuft über vorhandene Unterlagen und Fotos.
Eigene Unterlagen und Kaufvertrag
Kaufverträge, Grundbuchauszüge und Baubeschreibungen enthalten oft schon Flächen- und Grundrissangaben, die für den Anfang reichen.
Hausverwaltung oder Voreigentümer
Wer das Gebäude verwaltet oder zuvor besessen hat, hat häufig noch Baupläne im Archiv, auch nach einem Eigentümerwechsel.
Architekt oder Statiker der Errichtung
Wurde das Gebäude durch ein Büro geplant, führt dieses Baupläne oft dauerhaft im eigenen Archiv.
Bauakte beim zuständigen Bauamt
Letzter Weg, wenn nichts anderes vorliegt. Das Verfahren ist kommunal geregelt, Zuständigkeit, Formular und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Rechnen Sie mit mehreren Wochen und fragen Sie vorab nach Gebühren, die bundesweit nicht einheitlich sind.
Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteil?
Ein Mischgebäude braucht für Wohn- und Gewerbeteil jeweils eine eigene Berechnung, weil unterschiedliche Regeln greifen. Die Unterlagen für den Gewerbeteil entsprechen der Matrix oben, der Wohnteil folgt eigenen Vorgaben. gewerbepass berechnet beide Teile zum gemeinsamen Festpreis von 899 EUR, statt zweimal getrennt abzurechnen.
Details zur Abgrenzung, ab welchem Flächen- oder Nutzungsanteil ein Gebäude als Mischgebäude gilt, stehen auf der Seite Energieausweis für Mischgebäude.
Welche Angaben zur Anlagentechnik werden wirklich gebraucht, und in welcher Tiefe?
Heizung, Warmwasser und Beleuchtung reichen meist mit Typ, Baujahr und Leistung. Bei der Lüftung wird es genauer: Wärmerückgewinnung, Luftvolumenströme, Betriebszeiten und Zonenbezug fließen einzeln in die Berechnung nach DIN V 18599 ein.
Diese Vertiefung, inklusive der Abgrenzung zum Lüftungskonzept, steht im Ratgeber Lüftungskonzept für Nichtwohngebäude. Wie die Berechnung selbst funktioniert, erklärt DIN V 18599: Die Berechnungsnorm für NWG.
Ein Detail, das sonst kaum jemand nennt: Zum 1. Januar 2027 löst die DIN/TS 18599: 2025-10 die bisherige DIN V 18599: 2018-09 als gesetzliche Bezugsnorm ab (Artikel 2 des verkündeten GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226). An der Liste der Unterlagen ändert das nichts, an Zonierung und Rechenannahmen dagegen schon.
Was passiert, wenn Unterlagen unvollständig oder widersprüchlich sind?
Kein Ausschlussgrund. Fehlende Werte werden anhand des Baujahres konservativ angenommen, Handskizzen ersetzen fehlende Grundrisse. Bei Widersprüchen wird nachgefragt, bevor gerechnet wird: Nach § 83 GModG muss der Aussteller Zweifel an der Richtigkeit der Daten klären, bevor er sie der Berechnung zugrunde legt, und der Eigentümer bleibt für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
Typische Lösungen bei fehlenden Unterlagen
- • Fehlende Grundrisse: Handskizzen, Katasterpläne oder Angaben aus dem Grundbuchauszug als Ausgangsbasis
- • Unbekannte U-Werte: Schätzung anhand des Baujahres mit konservativen Annahmen nach DIN 4108-4
- • Unbekannte Anlagentechnik: Typische Werte für das Baujahr können als Näherung verwendet werden
- • Widersprüchliche Angaben: Rückfrage vor der Berechnung, keine Annahme auf Verdacht
Wie lange dauert die Prüfung, und in welcher Reihenfolge sammle ich am besten?
Die kostenlose Vorprüfung ist meist innerhalb eines Werktags erledigt, sobald die Grunddaten vorliegen. Sammeln Sie zuerst, was ohne fremde Hilfe zu finden ist: eigene Unterlagen, Grundrisse, Fotos. Erst danach lohnt sich der Weg über Verwalter, Voreigentümer oder Bauamt, weil der oft mehrere Wochen dauert.
Wie ein konkreter Fall von der ersten Anfrage bis zur Berechnung abläuft, zeigt der Praxisfall Vorprüfung: ein Beispiel.
Warum Sie keine Verbrauchsabrechnungen mehr besorgen müssen
Weil wir ausschließlich den Bedarfsausweis erstellen, und der rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik. gewerbepass stellt seit August 2026 keine Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude mehr aus. Bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung ist ab dem 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig, Verbrauchsausweise bleiben danach nur für ausschließlich wohngenutzte Gebäude möglich.
Das verschiebt die Bringschuld: Früher genügte die Heizkostenabrechnung, heute zählt die Gebäude- und Anlagendokumentation. Für Sie ist das eine Erleichterung: Sie müssen nichts beim Energieversorger anfordern und auf keine Jahresabrechnung warten.
Häufig gesucht wird dabei auch die dena Checkliste Bedarfsausweis. Sie ist ausdrücklich für Wohngebäude gemacht und bildet die Gebäudetyp-Unterschiede eines Nichtwohngebäudes nicht ab. Für Halle, Büro, Praxis, Gastronomie oder Mischgebäude liefert die Matrix weiter oben die passende Antwort.
Unterlagen einreichen, so geht's
Alle Unterlagen können einfach per E-Mail eingereicht werden: grosser@gewerbepass.de. Akzeptierte Formate sind PDF, JPG, PNG und DWG. Für große Dateien oder viele Dokumente empfiehlt sich ein WeTransfer-Link oder ein Google Drive-Ordner.
Kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Die Datenaufnahme läuft telefonisch, per Foto und aus Unterlagen, von der ersten Anfrage bis zum fertigen Bedarfsausweis mit gültiger DIBt-Registriernummer.
Weiterführende Informationen
Wer neben der Energieausweis Checkliste auch die Grundsatzfrage klären will, findet die Übersicht im Ratgeber Energieausweis Nichtwohngebäude. Diese Seite bleibt für die Detailfrage zuständig: was Sie konkret einreichen müssen.