Kann man einen Energieausweis verlängern?
Nein. Das Gesetz kennt keine Verlängerung, keinen Stempel und keine Fortschreibung. Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung, danach ist er abgelaufen. Wer einen gültigen Ausweis braucht, bekommt einen neuen, mit eigener Berechnung, eigenem Ausstellungsdatum und eigener Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Die Registriernummer ist der Grund, warum es nicht anders geht. Nach § 98 GModG vergibt das DIBt sie für jeden neu ausgestellten Ausweis. Ein altes Formular mit neuem Datum hätte keine Nummer, die dazu passt.
„Energieausweis verlängern“ ist also Alltagssprache für „Energieausweis erneuern“. Sie zahlen also nicht für einen Stempel, sondern für eine neue Berechnung.
Und noch etwas folgt daraus. Der neue Ausweis zeigt den heutigen Zustand Ihres Gebäudes, nicht den von vor zehn Jahren. Neue Fenster, eine neue Heizung, ein gedämmtes Dach: All das darf endlich auf dem Papier stehen.
Warum laufen gerade 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?
Weil 2016 und 2017 viele ausgestellt wurden. Laut Bundesregierung vergab das DIBt 2016 genau 378.436 und 2017 genau 456.456 Registriernummern für Energieausweise. Rechnerisch laufen diese Ausweise 2026 und 2027 ab, also genau in den Jahren, in denen sich das Recht ändert.
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22. Januar 2019. Sie zählen vergebene Registriernummern über alle Gebäudearten, Wohn- und Nichtwohngebäude zusammen. Wie viele dieser Ausweise heute noch existieren oder gebraucht werden, sagt die Statistik nicht.
- 2014: 322.208 Registriernummern rechnerischer Ablauf 2024
Registrierpflicht erst ab 1. Mai 2014
- 2015: 438.405 Registriernummern rechnerischer Ablauf 2025
- 2016: 378.436 Registriernummern rechnerischer Ablauf 2026
davon 239.955 Bedarf, 138.481 Verbrauch
- 2017: 456.456 Registriernummern rechnerischer Ablauf 2027
davon 251.697 Bedarf, 204.759 Verbrauch
- 2018: 819.424 Registriernummern rechnerischer Ablauf 2028
Quelle: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 19/7291 vom 22.01.2019, S. 2. Summe 2014 bis 2018: 2.414.929 Registriernummern. Ablaufjahr rechnerisch aus zehn Jahren Gültigkeit (§ 79 Absatz 3 GModG), ohne vorzeitigen Verlust und ohne Ausweise, die nie wieder gebraucht werden.
Die Frage ist also kein Sonderfall. Wer 2016 oder 2017 für einen Mieter oder Käufer einen Ausweis besorgt hat, steht jetzt wieder vor demselben Datum.
Die Jahrgänge 2017 und 2018 laufen bereits unter dem neuen Recht ab. Für Nichtwohngebäude heißt das: Wird nach dem Ablauf ein neuer Ausweis gebraucht, kann es nur noch ein Bedarfsausweis sein.
Was meint „Verlängerung“ beim Energieausweis eigentlich?
Zwei verschiedene Dinge, die gerade bei Gewerbeobjekten oft zusammenfallen. Das eine ist die Verlängerung des Ausweises, die es nicht gibt. Das andere ist ab 1. Januar 2027 die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags, die einen gültigen Ausweis verlangt.
1. Den Ausweis „verlängern“
Umgangssprachlich für die Neuausstellung nach Ablauf. Neue Berechnung, neue DIBt-Registriernummer, neue zehn Jahre (§ 79 Absatz 3, § 98 GModG). Gilt heute und ab 2027 gleich.
2. Den Vertrag verlängern
Ab 1. Januar 2027 ein eigener Anlass. Wer einen Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, muss einen Ausweis vorlegen und übergeben wie bei einer Neuvermietung (§ 80 Absätze 3 und 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung).
Für Gewerbeflächen ist der zweite Punkt der wichtigere. Gewerbemietverträge laufen oft fünf oder zehn Jahre, häufig mit einer Option auf Verlängerung. Ein Ausweis, der beim Einzug des Mieters ausgestellt wurde, läuft dann ungefähr zur selben Zeit ab wie der Vertrag.
Bis Ende 2026 war das egal. Der Mieter blieb, niemand musste etwas vorlegen. Ab 2027 trifft das Ende der zehn Jahre auf eine Unterschrift, für die das Gesetz einen gültigen Ausweis verlangt.
Ob schon das Ziehen einer vertraglich vereinbarten Option als Verlängerung zählt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Ich rate, sie so zu behandeln. Ein gültiger Ausweis am Verhandlungstisch kostet Sie nichts extra, ein Streit darüber schon.
Alles Weitere für Vermieter steht im Ratgeber Energieausweis bei Vermietung und Vertragsverlängerung.
Energieausweis abgelaufen: Was tun, wenn gerade nichts ansteht?
Erst einmal nichts. Ein neuer Ausweis ist nur fällig, wenn ein Anlass ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 Absatz 3 GModG). Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen. Die Kosten für einen neuen Ausweis trägt, wenn er gebraucht wird, der Eigentümer.
Ihr Mieter hat also keinen Anspruch darauf, dass Sie mitten in der Mietzeit einen neuen Ausweis besorgen. Und kein Amt schreibt Ihnen, weil ein Datum verstrichen ist.
Die Ausnahme sind Gebäude mit Aushangpflicht, etwa Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr. Dort muss ein gültiger Ausweis hängen, auch ohne Verkauf oder Vermietung. Wer betroffen ist, steht im Ratgeber Aushangpflicht für Nichtwohngebäude.
Werfen Sie den alten Ausweis trotzdem nicht weg. Er gilt nicht mehr, ist aber die beste Abkürzung zum nächsten.
Darf der neue Ausweis die Daten des alten übernehmen?
Ja, aber nicht ungeprüft. Der Aussteller darf vom Eigentümer bereitgestellte Daten verwenden, muss sie sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht zugrunde legen (§ 83 Absätze 1 und 3 GModG). Was sich seit damals geändert hat, etwa Heizung, Fenster oder Dämmung, muss in die neue Berechnung.
Der alte Ausweis liefert, was sich bei einem Gebäude selten ändert: Baujahr, Nutzfläche, Aufbau der Außenwände, Art des Daches, die Zonen, in die das Gebäude damals geteilt wurde. Das spart Rückfragen, und jede gesparte Rückfrage bringt den neuen Ausweis früher zu Ihnen.
Was sich ändert, steht dagegen nicht drin. Wenn ich einen alten Ausweis auf dem Tisch habe, ist meine erste Frage deshalb immer dieselbe: Ist die Heizung im Keller noch die, die auf Seite 2 steht?
Die zweite Frage gilt der Nutzung. Aus dem Lager ist ein Showroom geworden, aus dem Großraumbüro eine Praxis. Eine andere Nutzung bedeutet andere Zonen und andere Werte, auch wenn an der Hülle nichts passiert ist.
Auch Sie haben eine Rolle: Stellt der Eigentümer Daten bereit, muss er nach § 83 Absatz 3 GModG dafür sorgen, dass sie richtig sind. Eine ehrliche Liste „Was wurde seit damals gemacht?“ ist deshalb die wertvollste Unterlage.
Braucht die Erneuerung einen Termin am Gebäude?
Nein. Nach § 84 Absatz 1 GModG muss der Aussteller das Gebäude begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen lassen. Das Gesetz lässt die Wahl. Wir arbeiten mit Fotos, Unterlagen und Telefon, ohne Termin vor Ort.
Kein Termin, für den der Hausmeister aufschließen muss, kein Mieter, der gestört wird. Sie fotografieren, was gefragt ist, und schicken es per E-Mail oder WhatsApp.
Was fehlt, klären wir am Telefon. Ein Typenschild, das nicht lesbar ist, wird noch einmal fotografiert.
Lässt sich ein ablaufender Verbrauchsausweis einfach erneuern?
Nicht mit den alten Daten. Ein Verbrauchsausweis braucht Verbrauchswerte aus zusammenhängend mindestens 36 Monaten, einschließlich der jüngsten Abrechnungsperiode (§ 82 GModG in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung). Ab 2027 ist er nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Die Werte im alten Ausweis sind zehn Jahre alt. Für einen neuen Verbrauchsausweis bräuchte es neue Abrechnungen vom Versorger oder von der Verwaltung, und die dauern oft Wochen.
Für ein Nichtwohngebäude hat sich die Frage ab 1. Januar 2027 ohnehin erledigt. Wird bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung ein neuer Ausweis nötig, ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Er rechnet aus Gebäude und Anlagentechnik, nicht aus dem Verhalten der Nutzer.
Wir erstellen ausschließlich Bedarfsausweise und verlangen keine Verbrauchsabrechnungen. Wenn Ihr alter Ausweis ein Verbrauchsausweis war, hilft er trotzdem: Flächen, Baujahr und Energieträger stehen auch dort.
Was gilt, wenn der Ausweis zwischen Besichtigung und Vertragsschluss abläuft?
Das Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Es verlangt die Vorlage spätestens bei der Besichtigung und die Übergabe unverzüglich nach Vertragsschluss (§ 80 Absätze 4 und 5 GModG). Meine Empfehlung: Fällt das Ablaufdatum in die Vermarktung, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart.
Das ist eine Empfehlung, keine Rechtsprechung. Sonst zeigen Sie bei der Besichtigung einen gültigen Ausweis und übergeben nach dem Notartermin ein abgelaufenes. Ob das reicht, muss niemand klären, wenn Sie es nicht darauf ankommen lassen.
Gewerbeimmobilien brauchen oft Monate bis zum Abschluss. Ein Ausweis, der im März noch gilt, kann im September abgelaufen sein. Dazu kommt die Anzeige: Wer inseriert, muss die Pflichtangaben aus dem Ausweis nennen (§ 87 GModG), und ein Inserat lebt länger als gedacht.
Wer gerade verkauft, findet die Reihenfolge von Exposé, Besichtigung und Notartermin im Ratgeber Energieausweis beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie.
Ihr Ausweis läuft ab und ein Mieter oder Käufer wartet? Schicken Sie mir ein Foto von Seite 1 und sagen Sie mir, was ansteht. Ich sage Ihnen kostenlos, ob Sie einen neuen brauchen und bis wann. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67.
Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?
So viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei uns kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude 899 EUR Festpreis, die Vorprüfung vorher ist kostenlos. Einen eigenen Verlängerungspreis oder Rabatt gibt es nicht. Die Kosten trägt der Eigentümer.
Warum kein Rabatt, wenn doch ein alter Ausweis da ist? Weil die Arbeit dieselbe bleibt: eine vollständige Berechnung nach DIN V 18599, Modernisierungsempfehlungen, Registrierung beim DIBt. Der alte Ausweis spart Ihnen Zeit, nicht Rechenarbeit.
Bei einem Mischgebäude, etwa einem Laden mit Wohnungen darüber, braucht es bis 31. Dezember 2026 zwei Ausweise. Wir erstellen beide als Paket für 899 EUR statt 1.298 EUR. Ab 1. Januar 2027 gibt es nur noch einen Bedarfsausweis mit Zonen. Details zum Energieausweis für Mischgebäude.
Was am Markt sonst verlangt wird und woran sich Preise unterscheiden, zeigt die Kostenübersicht für Nichtwohngebäude.
Was ändert sich ab 2027 für die Erneuerung?
Ausweise aus 2026 bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Wer ab 1. Januar 2027 für ein Nichtwohn- oder Mischgebäude einen neuen braucht, bekommt nur noch einen Bedarfsausweis, digital und für Nichtwohngebäude erstmals mit einer Klasse von A bis G. Die neuen amtlichen Muster sind laut DIBt noch nicht bekannt gemacht.
Am Ablauf eines bestehenden Ausweises ändert der Stichtag nichts. Was sich ändert, ist der Ausweis, den Sie danach bekommen: neue Berechnungsnorm DIN/TS 18599:2025-10, neue Pflichtangaben, ein Klassenvergleich mit einem rechnerischen Referenzgebäude. Mehr dazu im Ratgeber Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.
Lohnt es sich also, noch 2026 zu erneuern? Wenn 2026 ohnehin ein Anlass ansteht, ja. Dann gilt der neue Ausweis bis 2036, und für ein Mischgebäude bekommen Sie noch das Paket aus zwei Ausweisen. Ohne Anlass müssen Sie nichts tun. Über Preise ab 2027 mache ich keine Aussage, sie stehen noch nicht fest.
Ehrlicher Hinweis zu § 41 GModG
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten ab 2030 und 2033 Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus, einen Nachweis verlangt nur die Behörde. Wer 2026 erneuert, um später einen Nachweis zu haben, sollte § 41 Satz 3 kennen: Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt als Nachweis nur, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis 31. Dezember 2032 höchstens das 0,5-Fache, ab 1. Januar 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Effizienzskala auf dem Ausweis beträgt. Sonst braucht es einen anderen Nachweis, etwa einen neuen Ausweis.
Die ganze Zeitachse mit Anlässen und Ausnahmen steht im Ratgeber Energieausweis-Pflicht: was ab 2027 gilt. Was § 40 für Ihr Gebäude bedeutet, erklärt der Beitrag zur Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude.
Wie erneuere ich meinen Energieausweis Schritt für Schritt?
Fünf Schritte, von denen Sie zwei in fünf Minuten am Schreibtisch erledigen. Der Rest läuft per E-Mail und Telefon. 24 Stunden nach vollständigen Angaben ist der neue Ausweis bei Ihnen.
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1.Ablaufdatum auf Seite 1 finden
Oben auf Seite 1 steht „Gültig bis“, daneben die Registriernummer. Das ist Ihr Datum. Rechnen müssen Sie nicht, und ein Verlängerungsfeld gibt es nicht.
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2.Anlass prüfen
Steht vor diesem Datum ein Verkauf, eine Neuvermietung, eine Verpachtung, ein Leasing oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung an? Wenn nein, ist im Moment nichts zu tun. Wenn ja, geht es weiter.
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3.Alten Ausweis und Fotos schicken
Den alten Ausweis als PDF oder Foto, dazu Grundrisse, Baujahr, Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Heizung mit Typenschild. Und eine kurze Notiz, was sich seit damals geändert hat.
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4.Kostenlose Vorprüfung abwarten
Ich prüfe die Unterlagen, frage am Telefon nach, was offen ist, und nenne Ihnen den Festpreis. Erst dann entscheiden Sie.
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5.Neuen Ausweis erhalten
Sind alle Angaben vollständig, ist der neue Bedarfsausweis 24 Stunden später in Ihrem Postfach, mit neuer DIBt-Registriernummer und wieder zehn Jahren Gültigkeit.
Was genau in die Mappe gehört, wenn kein alter Ausweis mehr da ist, steht in der Unterlagen-Checkliste für den Energieausweis. Den ganzen Ablauf vom ersten Foto bis zum fertigen PDF zeigt die Seite Energieausweis für Gewerbe erstellen.
Ein Tipp aus der Vorprüfung: Tragen Sie das neue Ablaufdatum gleich in denselben Kalender ein wie das Ende Ihrer Mietverträge. Dann treffen sich die beiden Termine in zehn Jahren nicht wieder überraschend.
Ihre Situation: Was ist jetzt zu tun?
Sieben typische Lagen, eine Antwort je Zeile. Suchen Sie Ihre, und Sie wissen, ob Sie heute handeln müssen oder in Ruhe abwarten können.
| Ihre Situation | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|
| Ausweis läuft ab, kein Anlass in Sicht | Nichts nachbestellen. Ablaufdatum in den Kalender, alten Ausweis aufbewahren. Ausnahme: Ein Aushang ist Pflicht (Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr). |
| Verkauf geplant | Gilt der Ausweis bis zur Übergabe nach dem Notartermin? Wenn das Ablaufdatum in die Vermarktung fällt, neuen Ausweis vor dem Inseratsstart beauftragen. |
| Neuvermietung einer Fläche | Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss. Läuft der Ausweis vorher ab, neu beauftragen, bevor die Fläche inseriert wird. |
| Laufender Mietvertrag | Keine Pflicht zur Nachbestellung. Auch nicht, wenn der Ausweis während der Mietzeit abläuft. |
| Mietvertrag wird ab 2027 verlängert | Eigener Anlass nach § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung. Ist am Tag der Verlängerung kein gültiger Ausweis da, vorher einen Bedarfsausweis beauftragen. |
| Mischgebäude (Laden, Praxis oder Büro mit Wohnungen) | Bis 31.12.2026 zwei Ausweise, bei uns als Paket für 899 EUR. Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen. |
| Verbrauchsausweis läuft ab | Mit den alten Daten nicht erneuerbar. Für einen Anlass ab 2027 ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Wir verlangen dafür keine Verbrauchsabrechnungen. |
Grundlage: § 79 Absatz 3, § 80 Absätze 3 bis 7, § 82 GModG; Fassung ab 1. Januar 2027 nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2. Die Empfehlungen zum Zeitpunkt der Beauftragung sind unsere Einschätzung, keine Rechtsprechung.
Ehrliche Abgrenzung
Wer erstellt Ihren neuen Ausweis, und was bekommen Sie nicht?
gewerbepass® erstellt Bedarfsausweise für Nichtwohn- und Mischgebäude in ganz Deutschland, jeden Ausweis mit DIBt-Registriernummer. Keine geförderte Energieberatung, keine Vor-Ort-Datenaufnahme, keine Verbrauchsausweise.
Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise. Die Datenklärung läuft telefonisch, per Foto und aus Ihren Unterlagen. Alle Grundlagen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht für Nichtwohngebäude.
Was fragen Eigentümer zur Erneuerung des Energieausweises?
Die Fragen, die ich zum Verlängern und Erneuern am häufigsten höre, mit kurzer Antwort und Paragraf.
Kann man einen Energieausweis verlängern?
Nein. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Absatz 3 GModG). Danach wird kein altes Dokument fortgeschrieben, sondern ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt. Wer von „Verlängerung“ spricht, meint immer diese Neuausstellung.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?
So viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei gewerbepass® kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude 899 EUR Festpreis, die Vorprüfung ist kostenlos. Einen eigenen Verlängerungspreis oder Rabatt gibt es nicht. Der Vorteil eines vorhandenen Altausweises liegt in der Zeit, nicht im Preis.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Wer zahlt die Erneuerung des Energieausweises?
Der Eigentümer, denn er braucht den Ausweis, um verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen zu können. Ein beauftragter Makler muss den Ausweis bei der Besichtigung zwar ebenfalls vorlegen, bezahlt wird er aber in der Regel vom Eigentümer.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Muss ich bei laufendem Mietvertrag einen neuen Energieausweis bestellen?
Nein. Läuft der Ausweis während eines bestehenden Mietverhältnisses ab, entsteht daraus keine Pflicht. Ein neuer Ausweis wird erst bei einem Anlass fällig. Ab 1. Januar 2027 ist allerdings auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein solcher Anlass.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was passiert, wenn der Energieausweis während des Verkaufs abläuft?
Das Gesetz regelt diesen Sonderfall nicht ausdrücklich. Es verlangt die Vorlage spätestens bei der Besichtigung und die Übergabe unverzüglich nach Vertragsschluss (§ 80 Absatz 4 GModG). Meine Empfehlung: Fällt das Ablaufdatum in die Vermarktung, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem ersten Inserat. Dann haben Käufer und Notar ein Dokument, an dem niemand zweifelt.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Kann der alte Aussteller einfach ein neues Datum eintragen?
Nein. Jeder Energieausweis braucht eine eigene Registriernummer des DIBt, die nur für einen neu ausgestellten Ausweis vergeben wird (§ 98 GModG). Ein altes Formular mit neuem Datum wäre kein gültiger Ausweis. Der Aussteller darf die alten Daten verwenden, muss sie aber prüfen (§ 83 GModG).
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Muss ich zur Erneuerung einen Termin am Gebäude vereinbaren?
Nein. § 84 Absatz 1 GModG erlaubt dem Aussteller, sich statt einer Begehung geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen zu lassen. Wir arbeiten ausschließlich mit Fotos, Unterlagen und Telefon. Einen Vor-Ort-Termin gibt es bei uns nicht.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, ich prüfe kostenlos: grosser@gewerbepass.de
Was sollten Sie heute tun?
Legen Sie zwei Daten nebeneinander: „Gültig bis“ auf Seite 1 Ihres Ausweises und den Termin Ihres nächsten Anlasses, ob Verkauf, Neuvermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung. Liegt der Anlass vorher, sind Sie fertig. Liegt er danach, haben Sie jetzt noch Zeit.
Schicken Sie mir den alten Ausweis und ein paar Fotos. Wird ein neuer fällig, kostet der Bedarfsausweis 899 EUR Festpreis und ist 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrem Postfach. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.
Amtliche Quellen und Vertiefung
- § 79 GModG, Gültigkeit von zehn Jahren
- § 80 GModG, Anlässe, Vorlage und Übergabe
- § 83 GModG, Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 84 GModG, Modernisierungsempfehlungen und Bildaufnahmen
- BGBl. 2026 I Nr. 226, GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 (Artikel 2 ab 1. Januar 2027)
- BT-Drs. 19/7291 vom 22.01.2019, Registriernummern 2014 bis 2018
- DIBt-Registrierstelle, Stand der Muster (abgerufen 21.10.2026)
- Gültigkeit des Energieausweises und Ablauf-Fahrplan